Die freie Arztwahl ist ein wichtiger Grundpfeiler der obligatorischen Grundversicherung: Im Grundsatz können Schweizer Patientinnen und Patienten jeden zugelassenen Arzt und jede zugelassene Ärztin aufsuchen. So will es das Gesetz.



Ausnahme: HMO- und Hausarztmodell. Wer sich in der Grundversicherung für eines dieser Modelle entscheidet, hat nur noch eine eingeschränkte Zahl von Ärzten zur Verfügung. Dafür gibts eine Prämienreduktion.



Beim Versicherungsverbun...