Inhalt
19.10.2008
Ja. Sie arbeiten über das Pensionierungsalter hinaus. Deshalb dürfen Sie auch weiterhin in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Konsequenz: Sie müssen das letzte Konto erst auflösen, wenn Sie die Erwerbstätigkeit aufgeben – aber spätestens mit 70 (Frauen mit 69).
Eine gestaffelte Auszahlung diverser 3a-Konten – verteilt über mehrere Jahre – ist also auch in diesem Fall erlaubt. Beachten Sie aber, dass Sie das einzelne Konto immer ganz auflösen müssen, ein Teilbezug von einem einzelnen Konto ist nicht erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie nach dem 65. Geburtstag weiterhin Beiträge in die 3. Säule einzahlen oder nicht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden