HIM-Internetportal: Forderungen durchs Hintertürchen
Die Firma HIM Swiss-Internet verlangt 390 Franken für einen Interneteintrag. Doch die Forderung ist ohne Grundlage, kritisiert ein Rechtsexperte.
Inhalt
K-Geld 01/2009
02.02.2009
Letzte Aktualisierung:
03.02.2009
Ernst Meierhofer
Zuerst passierte ein Fehler. Eine Innerschweizer Pharmafirma erhielt eine Rechnung für den Eintrag in ein Branchenregister – und zahlte sie unbesehen.
Absender der Rechnung über 390 Franken war die Internetfirma HIM Swiss- Internet aus Ins BE. Sie betreibt unter www.swissportail.ch über 400 verschiedene Firmenregister. Für Gewerbetreibende sei das «eine ideale Plattform für die Werbung im ...
Zuerst passierte ein Fehler. Eine Innerschweizer Pharmafirma erhielt eine Rechnung für den Eintrag in ein Branchenregister – und zahlte sie unbesehen.
Absender der Rechnung über 390 Franken war die Internetfirma HIM Swiss- Internet aus Ins BE. Sie betreibt unter www.swissportail.ch über 400 verschiedene Firmenregister. Für Gewerbetreibende sei das «eine ideale Plattform für die Werbung im Internet», behauptet sie auf ihrer Homepage.
Die HIM-Offerten sehen jeweils aus wie Rechnungen
Das Vorgehen der HIM Swiss-Internet erregt immer wieder Anstoss. Denn sie verschickt ihre Rechnungen für das Einjahres-Abo ohne Aufforderung – also ohne Zutun der angeschriebenen Firmen (siehe unten).
Im Grunde handelt es sich dabei um Offerten, doch sie kommen daher wie «richtige» Rechnungen. Solche Praktiken sind vom Bundesgericht auch schon als unlauter taxiert worden, was den Vertrag anfechtbar macht.
Viele Empfänger zahlen dann irrtümlich – und erhalten ein Jahr später wieder eine Rechnung. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht, das Abo verlängere sich automatisch, falls es nicht vor Ablauf gekündigt werde. Deshalb erhielt auch die Pharmafirma aus der Innerschweiz nach einem Jahr wieder eine Rechnung. Als sie nicht zahlte, wurde sie von der Inkassofirma Intrum Justitia betrieben.
Doch die Pharmafirma weigert sich zu Recht. Rechtsdozent Arnold F. Rusch von der Uni Zürich: «Werden Offerten als Rechnungen getarnt, kann nicht von einer Übernahme der AGB ausgegangen werden.» Mit anderen Worten: Wenn jemand eine Rechnung erhält, muss er nicht davon ausgehen, dass damit noch vertragliche Details geregelt werden. Die Rechnungsform erwecke nur den Anschein, als sei der Vertrag längst abgeschlossen. Deshalb seien die AGB gar nicht übernommen worden und damit ungültig.
Ungültig wegen «ungewöhnlicher» AGB-Klausel
Mehr noch: Selbst wenn die AGB als übernommen gelten würden, so Rusch, sei die erwähnte Verlängerungsklausel in den AGB so «ungewöhnlich», dass die Internetfirma die Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam machen müsste.
Im konkreten Fall ist die Verlängerungsklausel jedoch nicht etwa vorne auf den Rechnungen und fettgedruckt erwähnt, sondern nur auf der Rückseite des Formulars. Und zwar ohne spezielle Hervorhebung – deshalb ist sie ungültig.
K-Geld hat der Innerschweizer Pharmafirma geraten, die Folgerechnung nicht zu zahlen. Pierre Hauser von der HIM Swiss-Internet wollte zum Sachverhalt keine Stellung nehmen.
Fazit: Ungewöhnliche oder überraschende Bestimmungen in den AGB, mit denen Vertragspartner nicht rechnen müssen, sind oft ungültig und damit unverbindlich. Es lohnt sich, solche Klauseln durch einen erfahrenen Juristen prüfen zu lassen.
«Dafür würden wir nie und nimmer zahlen»
K-Geld wollte wissen: Was bringt der Eintrag in einem Internetportal der Firma HIM Swiss-Internet? Dazu befragte die Redaktion rund 170 zufällig ausgewählte Firmen, die auf diesen Portalen aufgeführt sind:
- www.die-garagen.ch
- www.die-restaurants.ch
- www.die-wohnungsverwaltungen.ch
- www.die-schulen.ch
Das Resultat: Die überwiegende Mehrheit der angeschriebenen Firmen wusste gar nicht, dass sie einen Eintrag hat. Das ist nicht verwunderlich, denn die HIM macht die Einträge von sich aus. Viele Firmen klagen, man habe ihre Logos ohne Erlaubnis benutzt. Auch ist oft zu hören, Angaben in den Verzeichnissen seien falsch.
Praktisch alle angefragten Firmen sagen zudem, der Eintrag habe keinen Werbeeffekt gehabt. Und sie würden dafür auch «nie und nimmer» zahlen, wie es etwa Jörg Kryenbühl von der gleichnamigen Garage in Sattel SZ formuliert.
Für Roland Huber vom Pneuhaus Frank in Luzern ist der Fall klar: «Wir sind überzeugt, dass es sich um Bauernfängerei handelt und werbemässig rein gar nichts bringt.»