Die kleine Versicherungsgesellschaft Elips Life aus dem liechtensteinischen Triesen spielt im Schweizer Markt nur eine unbedeutende Rolle. In einem Punkt aber ist sie führend. In ihren Bedingungen zur Risikoversicherung mit dem Namen «Tria» schreibt sie unter dem Titel «Summenversicherung» klipp und klar: «Elips Life erbringt die vereinbarten Leistungen grundsätzlich unabhängig von einer Vermögenseinbusse.»
Bei Elips Life gilt dies bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Eine solche Police zahlt einen Teil des Lohnausfalls, wenn die versicherte Person invalid wird und nicht mehr arbeiten kann (siehe Unten).
Entscheidend ist dabei die Definition der Erwerbsunfähigkeit. Klar ist jeweils, dass ein Arzt die Invalidität aus medizinischer Sicht bestätigen muss. Die meisten Versicherer verlangen aber in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) auch noch den Nachweis des Verdienstausfalls. Deshalb gibt es grundsätzlich zwei Arten der privaten freiwilligen Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Die Summenversicherung zahlt die vereinbarte Rente allein aufgrund des medizinischen Befunds und setzt keinen Lohnausfall voraus. Sie prüft auch nicht, ob noch andere Versicherungen zahlen.
Die Schadenversicherung zahlt nur, wenn die versicherte Person auch effektiv eine Einkommenseinbusse nachweisen kann. Zudem findet hier in der Regel eine Koordination mit den obligatorischen Sozialversicherungen statt, um eine Überversicherung zu vermeiden. Das heisst: Falls die staatliche Invalidenversicherung (IV), die Unfallversicherung oder die Pensionskasse Leistungen erbringen, zahlt die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung weniger oder gar nichts. Obwohl eine solche private Rente versichert wäre.
Angestellte, die nach Unfall oder Krankheit invalid werden, können einen Verdienstausfall meist ohne Probleme nachweisen. Bei Selbständigerwerbenden jedoch kann das schwierig werden. Etwa dann, wenn sie sich am Anfang nur einen kleinen Lohn auszahlen, um das Geschäft auf Touren zu bringen. Falls dann die private Versicherung nur diesen kleinen, nachweisbaren Lohnausfall deckt und nicht eine vorausbestimmte Summe, erfüllt sie ihren Zweck nicht.
Der Tipp ist deshalb klar: Insbesondere Selbständigerwerbende sollten bei der Lohnausfallpolice sicherstellen, dass Sie eine Summenversicherung haben. Und eine entsprechende schriftliche Zusicherung verlangen, falls die AVB dies nicht explizit so festhalten wie bei Elips Life.
Auch Hausfrauen können eine Police abschliessen
Und wie ist es bei Hausfrauen? Auch für sie kann es sinnvoll sein, für den Fall von Invalidität eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Damit könnten sie zum Beispiel eine Haushalthilfe bezahlen. Doch wie sollen Hausfrauen ohne bezahlten Job einen Lohnausfall nachweisen?
Das fragte sich zum Beispiel die 61-jährige Therese H. aus dem Kanton Schwyz. Sie hat eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei der Generali, die als Zahlungsvoraussetzung einen «Erwerbsausfall» verlangt. Nach dem Wortlaut der AVB wäre ihre Versicherung damit nutzlos, weil sie keinen bezahlten Job hat.
Doch die Generali sagte K-Geld, dass sie trotzdem eine Rente zahlen würde. Denn es handle sich hier um eine «Summenversicherung mit einer Schadenkomponente». Davon steht aber nichts in den AVB. Im Schadenfall können sich Versicherte nicht auf eine solche wohlwollende Interpretation verlassen.
Allerdings: Die Generali sagt auch, dass sie bei der vorliegenden Police erst ab einem Invaliditätsgrad von 66,6 Prozent zahlen würde. Eine Frau müsste also körperlich schon sehr beeinträchtigt sein, damit die Generali überhaupt etwas zahlt. Die Tatsache, dass sie im Rollstuhl sitzt, wäre vielleicht noch kein hinreichender Grund für eine Rente.
Deshalb auch hier der Tipp: Wenn Hausfrauen bzw. Hausmänner eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliessen möchten, sollten sie unbedingt darauf achten, dass die Bezugsvoraussetzungen klar als Summenversicherung festgeschrieben sind. Und dass sie auch bei kleineren körperlichen Beeinträchtigungen wenigstens eine Teilrente erhalten und nicht erst ab einem Invaliditätsgrad von 66 oder 70 Prozent.
Tipps für den Abschluss einer privaten Invalidenversicherung
Bei Invalidität zahlt zunächst die staatliche Invalidenversicherung (IV) eine bescheidene Rente, die selbst zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen kaum zum Leben reicht. Bei Angestellten zahlt auch die Pensionskasse eine Invalidenrente, und nach einem Unfall kann noch eine Rente der Unfallversicherung dazukommen.
Angestellte brauchen nur dann eine zusätzliche private Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Krankheit, falls die Invalidenrente der Pensionskasse zusammen mit der IV-Rente ungenügend ist.
Ihre Pensionskasse kann Ihnen dazu Auskunft geben.
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse brauchen im Prinzip eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zur Abdeckung des Lohnausfalls wegen Krankheit oder Unfall (K-Geld 5/2016).
Aktuelle Prämienvergleiche finden Sie im Internet unter Vermoegenszentrum.ch. Beispiel: Ein 35-jähriger Nichtraucher zahlt für eine Rente von 2000 Franken pro Monat eine Jahresprämie von rund 900 Franken.
Schliessen Sie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als separate Police ab und nicht mit einem Sparprozess kombiniert.
Wichtige Infos zum Thema Erwerbsunfähigkeits-Versicherung finden Sie im «K-Tipp»-Ratgeber «So sind Sie richtig versichert».
Übrigens: In diesem Artikel ist von der Invalidenrente die Rede. Sie fliesst frühestens ein Jahr, nachdem die versicherte Person definitiv arbeitsunfähig wurde. Für den kurzfristigen Lohnausfall bei vorübergehender Krankheit (oder Unfall) kann bei Bedarf eine Taggeldversicherung abgeschlossen werden. Auch dort ist die Unterscheidung zwischen Summen- und Schadenversicherung wichtig.