1. Kann ich das Mietzinsdepot wechseln?
«Mein Vermieter hat das Mietzinsdepot bei der Credit Suisse eingerichtet. Kann ich nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS eine andere Bank wählen?»
Nein. Sie können als Mieter allein keinen Wechsel der Bank für das Mietzinsdepot erzwingen. Der Vermieter muss damit einverstanden sein. Denn das Mietzinsdepot liegt auf einem Sperrkonto. Aber: Falls der Vermieter mit dem Wechsel zu einer anderen Bank einverstanden ist, wäre eine Kündigung bei der Credit Suisse kein Problem.
2. Kann ich die Hypothek vorzeitig kündigen?
«Meine 3-jährige Festhypothek bei der Credit Suisse läuft noch bis Juli 2024. Ich habe ein Säule-3a-Konto, mit dem ich indirekt amortisiere, sowie ein Liegenschaftskonto. Habe ich wegen der Übernahme der CS bei meiner Hypothek ein vorzeitiges Kündigungsrecht?»
Nein. Die bestehenden Hypothekarverträge gehen auf die UBS über. Sie gelten zu den gleichen Bedingungen weiter. Denn gemäss Anordnung des Bundesrates werden die Credit Suisse und die UBS fusionieren. Das heisst: Beide Gesellschaften verschmelzen zu einer einzigen Aktiengesellschaft. Rechtlich betrachtet gibt es für Sie keinen Wechsel der Gegenpartei.
3. Kann ich das CS-Sparkonto per sofort ohne Strafgebühr auflösen?
«Ich möchte mein Sparkonto bei der Credit Suisse per sofort auflösen. Gemäss den Vertragsbedingungen ist das für die ersten 50'000 Franken kein Problem. Für die weiteren 16'000 Franken fallen laut Vertrag 1 Prozent Gebühren an. Kann ich angesichts der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS entschädigungslos kündigen?»
Nein, denn die Verträge mit der Credit Suisse gelten weiterhin. Die Bank wird nicht liquidiert: Sie existiert weiter und geht in einer gemeinsamen Bank mit der UBS auf.
4. Muss ich mich auf Änderungen bei der Kreditkarte gefasst machen?
«Ich besitze eine Kreditkarte von Swisscard. Dieses Unternehmen gehört der Credit Suisse und der Kartenlizenzgeberin American Express. Ändern die Konditionen nach der Übernahme durch die UBS?»
Sie haben einen Vertrag mit der Kartenherausgeberin Swisscard, nicht mit der Bank Credit Suisse. Deshalb ändert sich an diesem Vertrag nichts. Swisscard wird weiter existieren. Die UBS kann aber entscheiden, ob sie die Beteiligung an Swisscard weiterhin halten will. Als Herausgeberin von eigenen Kreditkarten dürfte sie sich das überlegen.
5. Ist meine dritte Säule in Gefahr?
«Ich habe bei der Vorsorgestiftung der CS ein 3a-Konto. Ich frage mich, ob meine Vorsorge in Gefahr ist. Muss ich das Geld zu einer anderen Bank zügeln?»
Nein. Vertragspartnerin für die dritte Säule ist nicht die Credit Suisse, sondern die Vorsorgestiftung der Credit Suisse. Sie müssen nichts unternehmen.
6. Können wir das Darlehen zu gleichen Bedingungen weiterführen?
«Wir haben bei der Credit Suisse eine Hypothek mit zehnjähriger Laufzeit. Wir würden noch weitere sieben Jahre von attraktiven Konditionen profitieren. Kann ich davon ausgehen, dass die UBS diese Konditionen beibehalten wird?»
Ja. Der Vertrag geht mit allen Rechten und Pflichten an die neue, fusionierte Bank über. Eine Hypothek mit fester Laufzeit ist in der Regel nicht vorzeitig kündbar. Die Bank darf das Geld also nicht vorzeitig zurückfordern.
7. Wie sicher ist mein Geld bei der UBS?
«Ich frage mich, ob ich aufgrund der Schwierigkeiten bei den Grossbanken das Konto von der UBS zu einer anderen Bank wechseln soll. Was raten Sie?»
Bankguthaben sind pro Kunde und Bank nur bis zum Wert von 100'000 Franken durch die Einlagensicherung geschützt. Sollten Sie mehr Geld auf Ihrem UBS-Konto haben, empfiehlt es sich, noch mindestens ein weiteres Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Das gilt nicht nur für UBS-Kunden, sondern für alle Inhaber von Konten bei Banken, die über keine Staatsgarantie verfügen.
8. Gibt es Handlungsbedarf beim CS-Immofonds?
«Ich habe 57 Anteile des CS Real Estate Fund Interswiss. Muss ich nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS etwas unternehmen?»
Nein. Der Fonds ist rechtlich gesehen eine eigene Gesellschaft und von der Fusion der Credit Suisse mit der UBS nicht betroffen. Er wird an der Schweizer Börse weiterhin gehandelt. pro
9. Wie kann ich die Risiken minimieren?
«Wie viele andere Mittelstandsfamilien verfügen wir über ein Vermögen von mehr als 100'000 Franken auf Konten der Credit Suisse. Meine Frau und ich haben je ein persönliches Konto und für den täglichen Bedarf zusätzlich ein gemeinsames Konto. Wie viel Geld ist durch die Einlagensicherung geschützt?»
Die Einlagensicherung gilt pro Kunde und Bank für 100'000 Franken. Wenn Sie und Ihre Frau bei der Credit Suisse je ein Konto haben, sind also bis 200'000 Franken durch die Einlagensicherung geschützt. Seit Anfang Jahr sind Gemeinschaftskonten zusätzlich bis 100'000 Franken gesichert.
10. Kann ich mein Guthaben mit dem Darlehen verrechnen?
«Wir haben bei der Credit Suisse zwei Saron-Hypotheken in der Höhe von total 1'230'000 Franken und Ersparnisse auf einem Konto. Bei den Hypotheken haben wir laut Vertrag ein Verrechnungsrecht. Kann ich mein Guthaben auf dem Sparkonto im Falle eines Konkurses der Bank mit der Hypothek verrechnen?»
Ja. Sie könnten Ihre Forderung an die Bank für das Sparkonto mit den Hypothekarschulden verrechnen. Das gilt immer, sofern eine Verrechnung im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.