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Es kommt auf das Reglement Ihrer Pensionskasse an. Gemäss Gesetz hat Ihr Bruder keinen Anspruch auf Gelder aus Ihrer Pensionskasse, wenn Sie das Rentenalter nicht erreichen. In diesem Fall muss er den Bezug der Kasse zurückzahlen.
Doch es gibt viele Pensionskassen, die in solchen Fällen auch an Geschwister Hinterbliebenenleistungen zahlen. Sollte das bei Ihrer Kasse der Fall sein, müsste Ihr Bruder den Vorbezug nicht zurückzahlen.
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