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Solange Sie selbständig sind, dürfen Sie 20 Prozent des Einkommens, höchstens 33 696 Franken, in die 3. Säule einzahlen. Als Angestellte mit einer Pensionskasse nur noch maximal 6739 Franken.
Solange Sie selbständig sind, dürfen Sie 20 Prozent des Einkommens, höchstens 33 696 Franken, in die 3. Säule einzahlen. Als Angestellte mit einer Pensionskasse nur noch maximal 6739 Franken.
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