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Nein. Solange Sie in Luzern wohnen, dient das Haus im Tessin nicht als Erstwohnung. Gelder der 3. Säule kann man nur für den Kauf bzw. Bau von selbstbewohntem Wohneigentum einsetzen. Das Gleiche gilt bei Pensionskassengeldern. Man darf nichts für den Kauf einer Zweitwohnung oder eines Ferienhauses vorbeziehen. Immerhin: Falls Sie später Ihren Wohnsitz ins eigene Haus im Tessin verlegen, können Sie die Hypothek mit Geldern der 2. oder 3. Säule amortisieren.
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3a-Bezug für ein Haus im Tessin?
Die Frage wurde damit beantwortet, dass dies nicht möglich sei und dies auch für PK-Gelder gilt. Nun meine Frage: Wo genau steht das, dass PK-Gelder im vorliegenden Fall nur für selbsgenutztes Wohneigentum verwendet werden dürfen? Gruss Tom Lang