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Ja. Laut Gesetz darf ab einem 3a-Konto nur alle fünf Jahre Geld für Wohneigentum vorbezogen werden. Diese Vorschrift gilt pro Konto. Dank Ihren drei Konten können Sie drei Jahre hintereinander von den drei verschiedenen Banken Geld für die Renovation beziehen. Hinweis: Bei einem Vorbezug von 3a-Geld für Wohneigentum können Sie ohne weiteres nur einen Teil der gesparten Summe beziehen.
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