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Nein. Die entsprechende Verordnung sagt klar, dass die Auszahlung von 3a-Geldern «bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig» wird. Bei Männern also mit 65, bei Frauen mit 64 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Überweisung auf eine andere Bank nicht mehr erlaubt, sondern nur noch der Barbezug.
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