Wer nicht allein auf die AHV und die Pensionskasse bauen will, kann zusätzlich auf freiwilliger Basis für das Alter sparen: mit einer Einzahlung in die Säule 3a. Der grösste Nachteil dieser Säule: Das eingezahlte Geld ist sogenannt gebunden. Man kann nicht frei darüber verfügen. Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters ist von Gesetzes wegen eine Auszahlung möglich. Vorher sind Bezüge für den Kauf von Wohneigentum oder für die Finanzierung der Selbständigkeit erlaubt.
Der grosse Vorteil der Säule 3a: Man kann die Einzahlungen bei den Einkommenssteuern absetzen. Und: 3a-Geld wird nicht als Vermögen besteuert. Es wird erst bei der Auszahlung besteuert, und zwar zu einem Vorzugssatz. Dem beliebten Steuersparinstrument hat der Gesetzgeber allerdings Grenzen gesetzt. Angehörige einer Pensionskasse dürfen im Jahr höchstens 6768 Franken (Stand 2017) in die Säule 3a einzahlen, Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse maximal 33 840 Franken. Verschiedentlich haben Parlamentarier, vor allem der FDP, Vorstösse eingereicht – mit dem Ziel, diese Limiten anzuheben. Der Bundesrat hat sich stets dagegen ausgesprochen. Er argumentiert, dass vor allem Gutverdienende von höheren Steuerabzügen profitieren würden.
Der Verein Vorsorge Schweiz (VVS) stellt die Begrenzung des 3a-Sparens im Grundsatz zwar nicht in Frage. Er möchte sie aber lockern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er kürzlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Der Verein vertritt die Interessen der 3a- und der Freizügigkeits-Vorsorgeeinrichtungen.
Konkret schlägt der VVS vor, dass man Zahlungslücken früherer Jahre später stopfen kann. Jüngeren Leuten fehle oft das Geld, um in die dritte Säule einzahlen zu können. Sie hätten einen tieferen Lohn und höhere Ausgaben, etwa für die Familie. Emmanuel Ullmann, Generalsekretär des VVS, schlägt deshalb vor, dass diejenigen eine Art Gutschrift erhalten sollen, die in jungen Jahren nicht den vollen Betrag einzahlen können. Diese Gutschriften sollen es ihnen später, wenn sie finanziell besser dastehen, ermöglichen, höhere Zahlungen zu leisten, als heute pro Jahr erlaubt sind. Ein solches Nachzahlen lässt das Gesetz heute nicht zu.
Eine Änderung des Gesetzes ist politisch umstritten. Wie die FDP fordert die SVP seit längerem eine Erhöhung der Steuerabzüge für die Säule 3a. Ihr Argument: Mit höheren Abzügen würde die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge gestärkt. Im links-grünen Lager stösst das Ansinnen auf Ablehnung. Die SP spricht sich gegen eine Privatisierung der Altersvorsorge aus und will stattdessen die AHV stärken. SP und Grüne sind der Ansicht, dass die Säule 3a in erster Linie ein Steuersparvehikel für Wohlhabende sei. Auch die Mitteparteien, CVP und Grünliberale, sagen, dass vor allem Besserverdienende den Steuerabzug geltend machen könnten.
Dem widerspricht der Verein Vorsorge Schweiz, gestützt auf eine Erhebung der UBS. Es gebe in der dritten Säule etwa vier Millionen Konti. Somit spare rund die Hälfte der Gesamtbevölkerung in der dritten Säule. Generalsekretär Ullmann: «Es ist ein Massenprodukt für alle.»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung legt niedrigere Zahlen vor. Im Steuerjahr 2013 zahlten demnach 30,7 Prozent der Steuerpflichtigen einen Beitrag in die Säule 3a ein – gut 40 Prozent von ihnen den Maximalbetrag. Ullmann erklärt die Differenz zur UBS-Studie damit, dass nicht alle 3a-Sparer jedes Jahr auf ihr Vorsorgekonto einzahlen würden.