Es sah rosig aus, als Silvia Z. aus dem Raum Solothurn im Jahr 2000 eine Police abschloss. Ein Vertreter des AWD (heute Swiss Life Select) schlug ihr eine Lebensversicherung der Zenith Leben vor. Es war eine Fondspolice, und man stellte ihr eine Rendite von 6 bis 8 Prozent pro Jahr in Aussicht. Sie unterschrieb für eine Laufzeit von 23 Jahren.
Im Mai 2015 hat die Frau die Police vorzeitig aufgelöst. Bis dahin hatte sie 15-mal 5789 Franken eingezahlt (total 86835 Franken) und erhielt 88486 Franken ausbezahlt. Das entspricht einer mickrigen Jahresrendite von 0,24 Prozent. Der sogenannte BVG-40-Index 2000, den man als Vergleichsgrösse für Mischfonds heranziehen kann, hat im gleichen Zeitraum eine durchschnittliche Jahresrendite von 2,9 Prozent erzielt.
Das sind die Gründe, die zum Debakel führten:
Sparversicherungen sind finanziell wenig attraktiv, weil die Gesellschaften von den einbezahlten Prämien hohe Abzüge machen für die Kosten. Das ist allgemein bekannt (K-Geld 6/2014).
Anfang 2005 teilte die Zenith mit, sie stelle das operative Geschäft ein. Sie werde aber die noch laufenden Policen weiter verwalten. Das liess nichts Gutes erahnen.
Im Dezember 2014 verhängte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) den Konkurs über die Zenith Leben, weil die Versicherung überschuldet war. Sie habe in der Vergangenheit zu hohe «Leistungsversprechen» gemacht, schrieb die Finma. Im Klartext: Die Zenith lockte Kunden mit hohen Garantien – was ihr das Genick gebrochen hat. Die «Neue Zürcher Zeitung» deutete Managementfehler an.
Deshalb wurden die bestehenden Zenith-Verträge auf Anweisung der Finma in eine Auffanggesellschaft namens Palladio überführt. Für die bestehenden Kunden führte das zu einem weiteren Nachteil: Das bisher angesparte Geld wurde zwangsweise in einen Fonds namens iDynamic Ligth von Swiss Life transferiert. Die Kunden hatten dazu nichts zu sagen.
Ob sich dieser Zwangstransfer als positiv herausstellen wird, ist fraglich. Im Vergleich zu Mischfonds der gleichen Kategorie liegt dieser Anlagefonds aktuell deutlich im Rückstand.
Das alles hat die 3a-Sparerin Silvia Z. dazu bewogen, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Besonders ärgerlich: Als sie sich im April 2015 nach dem Rückkaufswert erkundigte, wurde ihr noch die Summe von 90718 Franken in Aussicht gestellt. Gemäss «Schlussabrechnung»» vom 22. Mai erhielt sie aber nur 88486 Franken – unter anderem wegen eines Abzugs von «nicht amortisierten Abschlusskosten» in der Höhe von 2013 Franken. Diesen Abzug rechnete man ihr aber erst vor, nachdem sie reklamiert hatte.
3a-Police: Nachträglich aufsplitten ist nicht erlaubt
Die 3a-Sparerin Silvia Z. muss noch eine weitere Enttäuschung verkraften. Weil sie noch nicht 59- Jahre alt ist, kann sie den Rückkaufswert nicht ohne besondere Gründe (etwa Hauskauf oder Aufnahme der Selbständigkeit) bar beziehen. Sie muss das Geld deshalb auf ein 3a-Konto einer Bank überweisen lassen.
Um dieses Geld später gestaffelt beziehen zu können (was Steuern spart), wollte sie es deshalb auf zwei verschiedene Konten auszahlen lassen. Doch ein solches nachträgliches Aufsplitten ist nicht gestattet: Der Rückkaufswert einer 3a-Police muss auf ein einziges 3a-Konto überwiesen werden. Dies ergibt sich aus der «Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)». Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung sieht es so.