Viele Frauen über 59 und Männer über 60 Jahren konnten ab Sommer 2013 ihr Guthaben auf einem 3.-Säule-Konto nicht mehr zügeln, wenn ihre bisherige Bank die Zinsen reduzierte oder die Konkurrenz mehr Zins zahlte (K-Geld 5/2013). Die Credit Suisse zum Beispiel behauptete, solche Konten könnten in den letzten fünf Jahren vor dem Pensionsalter nur noch aufgelöst und bar bezogen werden. Folge: Das Geld musste versteuert werden.
Die betreffenden Banken begründeten ihre neue Praxis mit der Verlautbarung einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vom Juli 2013. Die SSK ist ein privater Verein. Deren Arbeitsgruppe Vorsorge empfahl den kantonalen Steuerämtern, Kontosaldierungen ab Alter 59 bzw. 60 stets als Bezug zu besteuern.
Bundesamt: Vorgehen einiger Banken «nicht gerechtfertigt»
Die SKK-Arbeitsgruppe Vorsorge stützte ihre Rechtsauffassung auf die Gesetzesverordnung BVV3: Sie regelt die steuerliche Privilegierung der dritten Säule.
Nur: In dieser Verordnung heisst es ausdrücklich, die Altersleistungen der dritten Säule würden «bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig». Also im Alter 64 bzw. 65.
Der Präsident der SSK gab gegenüber K-Geld zu, der Verein sei kein gesetzgebendes Organ. Und die Stellungnahme der Arbeitsgruppe habe «keinen rechtsverbindlichen Charakter». Trotzdem hatten die Credit Suisse und weitere Banken Kunden den Transfer der Vorsorgeguthaben auf andere Banken verweigert.
Ende Juni 2014 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Klartext gesprochen: Diese Praxis einiger Banken sei «nicht gerechtfertigt». Man könne «die Übertragung des Vorsorgeguthabens aus Altersgründen nicht verbieten». Auch die Mitglieder der SSK hätten diese Position «mit grosser Mehrheit akzeptiert». Eines der Mitglieder ist die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Nach diesen Worten aus Bern krebsen die Banken nun zurück: Die Credit Suisse schrieb einem K-Geld-Leser, infolge der Stellungnahme des BSV gälten nun «veränderte Rahmenbedingungen».
Und eine stichprobenmässige Umfrage von K-Geld Mitte August bei andern Geldinstituten zeigte: Auch die Migros-Bank, die Kantonalbanken von Bern, Schwyz, Zug und Zürich und die Valiant-Bank führen die 3a-Transferaufträge auch bei älteren Kunden wieder aus.
Nur Thurgauer Kantonalbank beharrt auf ihrer Praxis
Einzige Ausnahme ist die Thurgauer Kantonalbank. Sie schreibt K-Geld: «Unsere Vorsorgestiftung Sparen 3 hat kürzlich den Grundsatzentscheid getroffen, dass sie keine Überweisungen von Säule-3a-Geldern auf ein entsprechendes Konto bei einer anderen Bank zulässt, wenn der Kontoinhaber die Altersgrenze von 59/60 Jahren überschritten hat. Das Gleiche gilt für das Entgegennehmen von Säule-3a-Geldern von einer anderen Bank.
Tipp: Die aktuellen Zinsen der 3.-Säule-Konten finden Sie auf Seite 23 und stets aktualisiert unter www.kgeld.ch/Service /Aktuelle Zinsen.