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Ja. Die Abredeversicherung verlängert den Unfallschutz, den man vorher über den Arbeitgeber hatte. Man kann sie für maximal sechs Monate abschliessen (K-Geld 3/2018).
Die Leistungen bleiben gleich. Nach einem Unfall innerhalb dieser sechs Monate würde Ihnen die Abredeversicherung somit die Arzt- und Spitalkosten ersetzen und Ihnen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld zahlen. Bei bleibender Invalidität würden Sie anschliessend eine Invalidenrente erhalten.
Anders sieht es aus, wenn man nach der ordentlichen Pensionierung eine Abredeversicherung hat. Dann zahlt diese Deckung nur noch die Heilungskosten, aber keine Taggelder und auch keine Rente mehr.
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