Hans Huber aus Flamatt FR (Name geändert) spricht von «modernem Raubrittertum». Denn die kantonale Steuerverwaltung fordert von ihm 22 Franken «Ausgleichszins» – obwohl Huber alle Steuerraten pünktlich bezahlt hat.
Solche Forderungen entstehen immer dann, wenn die tatsächliche Steuerrechnung letztlich höher ausfällt als die Akontorechnung, die auf den letzten verfügbaren Daten basierte. Meist handelt es sich dabei um die Veranlagung des vorherigen Steuerjahres oder die letzte Eigendeklaration.
Bei Hans Huber hatte die Freiburger Steuerbehörde einzelne Abzüge gestrichen. Es resultierte eine höhere Rechnung. Die definitive Veranlagung erhielt Huber im November 2015. Für die Zeit von Februar 2015 (Versand der provisorischen Steuerrechnungen) bis November 2015 muss Huber die Differenz der beiden Veranlagungen mit 0,2 Prozent nachverzinsen – was die umstrittene Nachforderung von 22 Franken auslöste.
Das ist ein sogenannter «Ausgleichszins». Fast alle Kantone verlangen solche Zinsen – ausser Zug (siehe Tabelle). Im Gegenzug gibt es im Kanton Zug seit diesem Jahr aber auch keinen Vergütungszins mehr. Der Vergütungszins ist das Gegenstück zum Ausgleichszins (und er ist jeweils gleich hoch). Ihn erhalten die Steuerpflichtigen für zu viel einbezahlte Steuern. Das kann bei Zinsen von bis zu 1 Prozent in vielen Kantonen immer noch deutlich lohnender sein als das Sparkonto bei der Bank. Einige Kantone schicken allerdings Akontozahlungen, die deutlich zu hoch sind, postwendend zurück.
Verzugszins: Höchster Prozentsatz im Kanton Baselland
Der Kanton Glarus gewährt einen Skonto von 0,25 Prozent für die frühzeitige Bezahlung der provisorischen Jahressteuer. Ausserdem gewährt beziehungsweise verlangt Glarus einen Vergütungs- und Ausgleichszins von 1 Prozent. Der Kanton Graubünden gewährt den Vergütungszins von 0,2 Prozent nur dann, wenn die provisorische Rechnung zu hoch ausgefallen ist.
Dann gibt es noch den eigentlichen Verzugszins, der mit Ausgleichs- oder Vergütungszins nichts zu tun hat. Der Verzugszins ist fällig, wenn die definitive Steuerrechnung zu spät bezahlt wird. Diese Sätze stehen ebenfalls in der Tabelle. Mit 6 Prozent den höchsten Verzugszins verlangt die Steuerbehörde des Kantons Baselland.