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08.09.2017
Ja. Die Berechnung sieht im Detail so aus:
Ihr Rentengrundbetrag beträgt monatlich 2275 Franken. Er ergibt sich aufgrund ihrer 44 Beitragsjahre und basiert auf Ihrem vergangenen massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen von 78960 Franken.
Ihre Frau, die seit kurzem ebenfalls die AHV-Rente bezieht, hat einen Rentengrundbetrag von 2124 Franken.
Die Summe dieser beiden Grundrenten beträgt 4399 Franken. Jetzt kommt die Plafonierung ins Spiel. Sie besagt: Die zwei Einzelrenten von Ehepaaren dürfen höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente betragen. Diese beträgt aktuell 2350 Franken, also erhält ein Ehepaar maximal 3525 Franken. Das ist die Plafonierungsgrenze. Die Plafonierung erfolgt auch dann, wenn einer oder beide Partner die Rente aufgeschoben haben.
Aufgrund dieser Regel werden Ihre beiden Grundrenten je einzeln gekürzt. Die Formel lautet: Rentengrundbetrag mal Plafonierungsgrenze geteilt durch die Summe der beiden Grundrenten. Bei Ihrer Frau also: 2124 mal 3525 geteilt durch 4399 Franken. Somit erhält Ihre Frau eine AHV-Rente von 1702 Franken.
Für Sie als Mann ergeben sich aufgrund dieser Rechenformel 1823 Franken (Formel: 2275 x 3525 : 4399).
Doch Sie haben ja die Rente um fünf Jahre aufgeschoben, was in Ihrem Fall einen Zuschlag von 722 Franken ergibt. Dieser wird ungekürzt (unplafoniert) zu den 1823 Franken dazugezählt. Ihre AHV-Rente beträgt somit 2545 Franken.
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