Frauen und Männer dürfen beim Erreichen des Pensionsalters den Bezug ihrer AHV-Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben. Je länger sie warten, desto höher fällt die Altersrente aus: Bei einem Aufschub um zwei Jahre erhalten sie 10,8 Prozent mehr, beim maximalen Aufschub von fünf Jahren gar 31,5 Prozent (siehe Tabelle «Die Zuschläge» im PDF).
Peter T. aus Zürich steht kurz vor der Pensionierung. Die mögliche Rentenerhöhung beeindruckte ihn. Deshalb zog er einen Aufschub in Betracht. Doch er merkte bald: Bei dieser Entscheidung sind diverse Faktoren zu berücksichtigen.
Klar ist: Die AHV-Rente wird bei den Steuern zur Pensionskassenrente und zu einem allfälligen weiteren Erwerbseinkommen hinzugezählt. Wer bei Erreichen des Rentenalters von 64 Jahren (Frauen) und 65 Jahren (Männer) weiterarbeitet und die AHV-Rente bezieht, zahlt wegen der Steuerprogression mehr Steuern. Darum gilt: Je höher das steuerbare Einkommen und die Lebenserwartung in den Jahren ab ordentlichem Rentenalter sind, desto eher könnte es sich lohnen, die AHV-Rente aufzuschieben.
Peter T. wird dieses Jahr 65 Jahre alt. Er hat Anrecht auf die maximale AHV-Altersrente von zurzeit 2390 Franken pro Monat. Würde er den Bezug der AHV-Rente um fünf Jahre aufschieben, erhielte er ab dem Alter von 70 Jahren monatlich eine Rente von Fr. 3142.85. Würde er zwei Jahre warten, wären es ab dem Alter von 67 Jahren immer noch Fr. 2648.10 pro Monat – und damit rund 3097 Franken mehr pro Jahr.
Allerdings: Wenn Peter T. zwei oder fünf Jahre wartet, entgehen ihm in dieser Zeit die AHV-Renten. Sie belaufen sich auf 28 680 Franken pro Jahr. Bei einem Renten-Aufschub von zwei Jahren macht das 57 360 Franken. Dem steht ab Alter 67 die lebenslange Rentenerhöhung um 3097 Franken pro Jahr gegenüber. Die Kosten des zweijährigen Rentenverzichts wären damit nach knapp 19 Jahren ausgeglichen – Peter T. wäre dann fast 86-jährig.
Die Steuerersparnis gleicht den Rentenverzicht wieder aus
Bei dieser Rechnung sind jedoch die Steuern noch nicht berücksichtigt. Sie machen die Variante Rentenaufschub für den Zürcher unter dem Strich attraktiver – sofern er weiterhin ein Erwerbseinkommen hat. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent während der zwei AHV-Verzichtsjahre und von 20 Prozent danach spart er dank dem Aufschub auf der einen Seite zunächst 17 208 Franken an Steuern. Auf der anderen Seite muss er anschliessend auf seine jährliche Mehrrente von 3097 Franken auch Steuern bezahlen. Sie schrumpft dadurch auf 2478 Franken (siehe Tabelle im PDF).
Daraus folgt: Peter T. müsste etwas mehr als 83 Jahre alt werden, damit der Rentenzuschlag den zweijährigen AHV-Verzicht bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent ausgleicht. Die Kosten des zweijährigen Rentenverzichts verringern sich dank der Steuerersparnis von 57 360 auf 40 152 Franken. Sie wären mit der jährlichen Mehrrente von 2478 Franken, die Peter T. ab dem 67. Altersjahr erhält, nach rund 16 Jahren kompensiert.
Würde Peter T. den Bezug der AHV-Rente nicht nur zwei, sondern fünf Jahre aufschieben, müsste er mindestens 84 Jahre alt werden, damit sich der Aufschub lohnt. Die Lebenserwartung der 65-jährigen Männer lag 2019 laut Bundesamt für Statistik bei weiteren 20 Jahren (Frauen: 22,7 Jahre).
Übrigens: Wer den Bezug der AHV-Rente aufschieben möchte, kann dies bis ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters anmelden. Die Dauer des Aufschubs muss nicht festgelegt werden. Der Mindestaufschub beträgt ein Jahr. Danach kann man den Aufschub jeden Monat beenden und die AHV-Rente beziehen.