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Nein. Kursverluste können Sie als Privatperson nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Umgekehrt unterliegen auch Kursgewinne nicht der Einkommenssteuer. Nur Zinsen und Dividenden muss man als Einkommen versteuern.
Ihr Beispiel zeigt, dass Obligationen nicht immer eine sichere Anlage sind. Wird der Konkurs über den Schuldner eröffnet, erleiden Obligationäre in der Regel einen Totalverlust. Die Höhe des versprochenen Zinses ist ein guter Hinweis auf die Grösse des Risikos. Je höher der Zins, desto heikler die Anlage. 6,75 Prozent Zins auf die Anleihe deutete im Jahr 2014 auf ein erhebliches Risiko hin.
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