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Die Tatsache, dass Sie allein wohnen, ist noch kein Grund für eine Reduktion des Eigenmietwerts. Die Anzahl Bewohner ist für den Eigenmietwert nicht entscheidend.
Aber Sie können eine Unternutzung geltend machen. Nebst dem Bund kennen die Kantone Baselland, Graubünden, Ob- und Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Uri, Zug und Zürich einen Unternutzungsabzug auf den Eigenmietwert (K-Geld 3/2016). Je nach Kanton muss dann das Zimmer vollständig geräumt sein, oder man darf es nur noch als Abstellkammer benutzen.
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