K-Geld-Leser Denis Daum aus Basel (Name geändert) schloss bei der Allianz im März 2007 eine fondsgebundene Lebensversicherung in der gebundenen Vorsorge 3a ab. Geplante Laufzeit: 20 Jahre und 10 Monate. Sollte er vor Vertragsende im Dezember 2027 sterben, würden seine Hinterbliebenen mindestens 55'458 Franken erhalten.
Darum zahlt Daum seit 16 Jahren jedes Jahr Prämien. Davon zweigt die Versicherung einen Teil für die Risikoleistungen Todesfall und Erwerbsunfähigkeit ab sowie einen Teil für Abschluss- und Verwaltungskosten. Der Rest ist die sogenannte Investitionsprämie, welche als Sparteil in Fondsanteile investiert wird. Bei letzteren handelt es sich um steuerbegünstigtes 3a-Geld.
Sparteil in Fonds investiert, der seit Jahren schwächelt
Ende 2022 bemerkte Denis Daum, dass sich das Fondsguthaben erstmals seit Beginn der Versicherung verringert hat. Wurde das Fondsguthaben noch im Jahr 2021 mit Fr. 42'157.30 ausgewiesen, waren es 2022 noch Fr. 36'743.86 – also über Fr. 5400.– weniger. Daum ist verunsichert und wendet sich an K-Geld. «Mit welchem Betrag kann ich nach Beendigung des Vertrages rechnen?», will er wissen. Bis Ende 2022 hatte Daum der Allianz 47'944 Franken Prämien bezahlt – eine grosse Differenz zum aktuellen Fondsguthaben.
Die Versicherung investiert Daums ganzen 3a-Sparteil in einen Fonds der Genfer Privatbank Pictet, den «Pictet Funds (CH) – LPP-40-P». Die Allianz kauft für ihn jedes Jahr Fondsanteile. Ende 2021 war ein Fondsanteil Fr. 1587.19 wert. Im Jahr 2022 kam es zu grossen Schwankungen an den Börsen, und die Aktienkurse gerieten unter Druck. Deshalb sank der Wert eines Fondsanteils Ende 2022 auf Fr. 1318.86. So kommt es auch bei steigenden Fondsanteilen zu einem Verlust.
Ein Blick auf die Website Swiss Fund Data (Swissfunddata.ch) verheisst nichts Gutes. Dort sieht man sofort, dass der Pictet-Fonds seit Jahren schwächelt. In den letzten fünf Jahren hatte er eine Gesamtperformance von minus 0,9 Prozent. Mitverantwortlich dafür ist auch die relativ hohe Gesamtkostenquote (TER) von jährlich 0,93 Prozent.
Schlechte Börsenjahre lassen sich nicht aussitzen
Anders als bei vielen solchen gemischten Versicherungen üblich, erhält Denis Daum von der Allianz im «Erlebensfall» – wenn er also bei Vertragsende noch lebt – keinen garantierten Betrag. Er bekommt den aktuellen Wert des Pictet-Fonds.
Daum weiss also nicht, was ihm die Allianz Ende 2027 auszahlen wird. Hat er Pech, weil 2027 ein schlechtes Börsenjahr wird, könnte er weitere Verluste einfahren. Und das bei gleichbleibenden jährlichen Prämien. Daum kann im Falle eines schlechten Schlussjahres die Verluste auch nicht aussitzen und den Vertrag erst später künden, wenn es an den Börsen wieder besser läuft.
Angesichts dieser vertraglichen Fesseln und der schlechten Performance seines Sparteils überlegt sich Denis Daum, kurz vor Ende auszusteigen oder den Vertrag «prämienfrei» zu stellen.
Doch beide Optionen sind schlecht: Würde er die Police vier Jahre vor Vertragsende kündigen, erhielte er zum aktuellen Zeitpunkt das Fondsguthaben von 39'961 Franken zuzüglich nicht verbrauchter Risikoprämien und Verwaltungskosten. Das wäre immer noch viel weniger als Stand Ende 2021.
Denis Daum könnte den Vertrag auch «prämienfrei» stellen. Er müsste dann für die letzten vier Jahre keine Prämien mehr bezahlen. Seine Begünstigten erhielten im Todesfall dann aber nur noch 45'366 Franken. Das Fondsguthaben von aktuell 39'961 Franken bliebe bestehen und würde weiter den Börsenschwankungen unterliegen – könnte also an Wert gewinnen oder verlieren. Es fallen auch weiterhin Kosten an. Denn die Kosten für das Todesfallrisiko (die Differenz zwischen garantiertem Todesfallkapital und dem Rücknahmewert der Fondsanteile) und die Verwaltungskosten für den Fonds bleiben bestehen.
Im Gegenzug erhielte Daum weiterhin vom Fonds Dividendenerträge gutgeschrieben. Doch auch hier droht eine böse Überraschung: Sollten die jährlichen Dividendenerträge nicht ausreichen, um die vorher erwähnten jährlichen Kosten zu decken, darf sich die Allianz an Daums Fondsanteilen bedienen und sie zur Kostendeckung verwenden.
Bei Rückkauf werden Kosten zurückerstattet
Die Allianz schreibt K-Geld, es sei üblich und im Markt bei allen Lebensversicherungsgesellschaften Standard, dass Produkte ohne Erlebensfallgarantie angeboten würden. Da auch nach der Prämienfreistellung einer Police noch Kosten für das (reduzierte) garantierte Todesfallkapital und die Verwaltung anfallen, aber keine Prämienzahlungen mehr geleistet würden, könnten diese Kosten nur durch Erträge von respektive Entnahmen aus dem Fondsguthaben gedeckt werden.
Im Falle eines Rückkaufs vor Ablauf des Vertrages würden die zu viel abgezogenen Kosten aber mit dem Rückkaufswert zurückbezahlt.