Angestellte und ihre Arbeit­geber müssen in der Schweiz jeden Monat Beiträge an die Pensionskasse zahlen. Die Kassen legen das Geld an und schreiben den Versicherten jedes Jahr einen Zins auf deren Ersparnisse gut. Dieser entspricht nicht dem effektiven erwirtschafteten Ertrag, sondern wird von den Pensionskassen festgelegt. Hat man das Pensionsalter erreicht, kann man sich das angesammelte Kapital inklu­sive gutgeschriebener Zinsen auszahlen lassen oder eine lebenslange Ren...