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Ja, Sie können sich mit guten Gründen auf diesen Standpunkt stellen. Zwar gibt es in dieser Angelegenheit keine wegweisenden Gerichtsurteile. Aber es gibt starke Gründe, die für Einstimmigkeit sprechen:
1. Die Antenne hat gesundheitliche Auswirkungen. Es ist unbestritten, dass Mobilfunkantennen bei Elektrosensiblen starke Beschwerden verursachen können.
2. Solche Antennen sind bei potenziellen Käufern von Stockwerkeigentum unbeliebt. Das reduziert die Nachfrage und kann deshalb zu einer Wertverminderung der Wohnungen im Haus führen.
Sollte der Beschluss gegen Ihren Willen mit qualifiziertem Mehr angenommen werden, müssten Sie ihn innert eines Monats vor Gericht anfechten.
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