Inhalt
K-Geld 05/2023
25.10.2023
Nein. Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters arbeitslos wurden. Das trifft auf Sie zwar zu, aber Sie überschreiten als Ehepaar die massgebliche Vermögensschwelle von 100'000 Franken. 3a-Gelder werden mitberechnet, auch die Rückkaufswerte von 3a-Lebensversicherungen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden