Hansruedi Grolimund ist angeblich Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft Axa Winterthur. Denn als solcher ist er beim Vermittlerregister der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma aufgeführt. Gemäss Eintrag arbeitet er bei der Generalagentur Baden AG.
Nur: Grolimund ist seit 2010 pensioniert. Die Axa Winterthur sagt dazu, sie wisse auch nicht, warum der Mitarbeitende «unverändert im Vermittlerregister» geführt werde (siehe Kasten im PDF).
K-Geld hat das Register durchforstet und viele Fehler gefunden (www.vermittleraufsicht.ch). Etwa denjenigen zu Paolo Fazzino, der angeblich bei der Basler Versicherung arbeitet, jetzt aber beim Rechtsschutzversicherer Axa-Arag tätig ist. Oder bei Andreas M. Stangl, der angeblich in Spreitenbach AG eine «Stangl & Partner Consulting» führt. Die ist dort unauffindbar.
Einträge: Vorschriften lassen Unternehmen Hintertürchen offen
Fazit: Auf die Angaben im Vermittlerregister in kein Verlass. Ein wichtiger Grund dafür: Die eingetragenen Vermittler müssen sich selbst um ihren Eintrag kümmern und ihn aktuell halten. Die Finma macht nach eigenen Angaben nur Stichproben. Eine laufende Überwachung finde nicht statt. Die Versicherer fordern zwar ihre Mitarbeiter auf, den Eintrag regelmässig anzupassen. Doch das nützt wenig, wie viele Beispiele zeigen.
Die geringe Aussagekraft des Registers ergibt sich auch aus den Eintragungsvorschriften:
Eine Registrierungspflicht gibt es nur für sogenannte «ungebundene» Vermittler, also für freie Makler, die überwiegend verschiedene Gesellschaften empfehlen. Das kostet sie pro Jahr 150 Franken. Ohne gültigen Registereintrag ist die Tätigkeit als ungebundener Versicherungsvermittler verboten.
«Gebundene» Vermittler hingegen, also zum Beispiel angestellte Versicherungsagenten und Aussendienstler, können sich eintragen, müssen aber nicht. Für sie ist der Eintrag gratis – und das schmälert die Bereitschaft, die eingetragenen Daten aktuell zu halten.
Wozu diese Unterscheidung führen kann, zeigt das Beispiel der Handeys GmbH aus Baden AG. Gemäss ihrer Website vermittelt sie die verschiedensten Versicherungsarten von vielen Gesellschaften. Also müsste sie eingetragen sein – ist sie aber nicht. Ihre Begründung:
«Im aktuellen Geschäftsjahr haben wir unsere Vermittlungsvergütungen mehrheitlich mit zwei Versicherungsunternehmen realisiert.» Somit bestehe keine Eintragungspflicht.
Tipps: Vermittler müssen sich ausweisen
Die Idee hinter dem Vermittlerregister im Internet: Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen jederzeit in einem öffentlichen Register prüfen können, ob ein Vermittler ein freier «ungebundener» Makler oder ein angestellter «gebundener» Agent ist:
Freie Makler müssen viele Produkte kennen und dem Kunden verschiedene Offerten zur Auswahl vorlegen. «Gebundene» Agenten müssen nur die firmeneigenen Produkte kennen.
Unabhängig davon gilt: Bei jedem ersten Kundenkontakt müssen sämtliche Versicherungsvermittler ihren Kunden ein Informationsblatt mit wichtigen Angaben abgeben. Dieses muss ihre Identität und Adresse enthalten.
Bei angestellten («gebundenen») Vermittlern muss stehen, welche Gesellschaft sie vertreten.
Freie und neutrale («ungebundene») Makler müssen auf dem Informationsblatt angeben, mit welchen Gesellschaften sie Zusammenarbeitsverträge haben und dass sie für die Vermittlung Provisionen kassieren.