2014 machte K-Geld-Leserin Katharina Herzog (Name geändert) aus Gossau SG einen Fehler, den sie heute bitter bereut. Damals schloss sie die gemischte Lebensversicherung Swiss Life FlexSave Uno mit Sparteil ab. Seither zahlt sie jedes Jahr 20 000 Franken ein – bis zum Vertragsende 2030 summiert sich das auf 320 000 Franken. Dann wird Katharina Herzog 76 Jahre alt sein. Sie hat dann Anspruch auf eine garantierte Mindestauszahlung von 283 026 Franken – ein Minus von gut 37 000 Franken.
Mit dem Sparen verbunden ist eine Todesfallversicherung: Wäre Herzog vor dem 1. Dezember 2015 gestorben, hätten ihre Hinterbliebenen 70 757 Franken erhalten. Jedes zusätzliche Jahr erhöht sich diese Auszahlung um 15 021 Franken. Die garantierte Leistung im Todesfall ist zu Beginn also klein und erhöht sich nur langsam – erst in den letzten zwei Jahren würden die Hinterbliebenen die volle Höhe von 283 026 Franken erhalten.
Katharina Herzog wollte aber nicht nur für ihren Todesfall vorsorgen, sondern vor allem Geld sparen. Ein garantiertes Minus von gut 37 000 Franken ist aber kein gutes Geschäft. Darum enthält die Police der Swiss Life einen Köder: Herzog partizipiert ab Vertragsbeginn jedes Jahr am Swiss Market Index (SMI). Das heisst: Die von ihr pro Jahr einbezahlten 20 000 Franken nehmen am Kursverlauf des bedeutendsten Schweizer Aktienindexes teil. Das geht so: Die Swiss Life zählt Ende Jahr die Renditenentwicklungen der letzten zwölf Monate zusammen. Ergibt sich daraus ein positiver Wert, gibts einen «Partizipationsgewinn». Sollte der monatliche Kurs des Indexes übers Jahr zusammengezählt aber ein Minus ergeben, erhält Katharina Herzog nichts – macht aber auch keinen Verlust.
Die Garantie, dass sie mit ihrer SMI-Teilnahme keinen Verlust einfährt, erkauft sich Herzog aber teuer. Bei Vertragsabschluss hatte sie nicht durchschaut, dass die Swiss Life die Höhe der anrechenbaren Indexperformance jedes Jahr nach eigenem Gutdünken neu bestimmen kann. Das heisst: Die Swiss Life kann jedes Jahr neu festlegen, wie viel Geld Herzog von der SMI-Beteiligung maximal erhält.
Modellrechnungen des Verkäufers basierten auf Schönwetterszenario
Beim Vertragsgespräch mit dem Verkäufer der Swiss Life kam für Herzog neben der SMI-Partizipation noch ein zweiter Lockvogel hinzu: die unverbindlichen Modellrechnungen des Verkäufers. Er rechnete ihr vor: Sogar im schlechtesten Fall mit einer jährlichen Performance von 3 Prozent aus der Indexpartizipation würde sie Ende 2029 ein Total von 353 149 Franken erreichen – ihr Gewinn: 33 000 Franken. Doch das «schlechteste Szenario» ist ein Schönwetterszenario. Zur Erinnerung: Garantiert ist im Vertrag nur ein Minus von gut 37 000 Franken.
Heute ist Katharina Herzog klar, dass sie mit der Auszahlungsstrategie der Swiss Life bis zum Ablauf der Police kaum auf die Summe kommt, die sie einbezahlt hat. Denn 2015, 2016 und 2018 erzielte sie gar keinen Gewinn aus der Indexpartizipation. 2019 lief es an der Börse ausgezeichnet – der SMI machte ein Plus von 18,5 Prozent. Für die Swiss-Life-Kundin schauten aber nur 2,43 Prozent heraus.
Die Swiss Life verminderte seit dem Abschluss des Vertrags die maximal anrechenbare monatliche Indexperformance jedes Jahr. Von 2,6 Prozent im Jahr 2015 sank die monatliche Indexpartizipation auf 1,41 im Jahr 2019. 2020 veränderte die Swiss Life das Modell erneut: Nun wird die Indexperformance jährlich erhoben. Herzog erhält in Zukunft (2021/22) noch höchstens 1,56 Prozent pro Jahr. Neben dem SMI sind weitere Indizes dabei: Eurostoxx 50, Nikkei, S&P 500 und FTSE. Die Swiss Life schrieb dazu: «Diese Anpassung reduziert die maximal mögliche jährliche Gewinnhöhe.»
Was das konkret heisst, lässt sich anhand der Abrechnungsperiode 2020/21 zeigen (siehe oben): Am 31. 1. 2021 wiesen SMI, Eurostoxx und FTSE einen tieferen Indexstand aus als ein Jahr zuvor – da erhielt Herzog also keinen Franken. Der S&P 500 wies jedoch ein sattes Plus von 15,15 Prozent aus. Weil aber die Swiss Life die maximal anrechenbare Indexperformance auf 1,83 Prozent beschränkte, erhielt Herzog lediglich 0,366 Prozent (da nur ein Fünftel ihres Geldes in diesem Index steckte). Gleich sah es beim Nikkei aus, der ebenfalls ein sattes Plus von 19,21 Prozent auswies. Auch hier erhielt Herzog nur 0,366 Prozent. Statt zweistellige Renditen einzufahren, erhielt sie nur gerade 0,73 Prozent.
Von der im schlechtesten Szenario in Aussicht gestellten Rendite von durchschnittlich 3 Prozent ist Herzog also weit entfernt. Ohne finanzielle Verluste kündigen kann sie den Vertrag nicht, weil der Rückkaufswert viel tiefer liegt als ihre bisherigen Einzahlungen. Scheut sie diese Verluste, bleibt ihr nur eines: gute Miene zum bösen Spiel machen.
K-Geld rät, sich von verlockenden Modellrechnungen nicht blenden zu lassen. Neben der Swiss Life arbeiten auch andere Versicherungen mit solchen Indexpartizipationen. Sie sind genauso unverbindlich wie jährliche Überschussbeteiligungen. Diese ziehen Versicherungen ebenfalls gern heran, um die schlechten garantierten Auszahlungen bei Vertragsende schönzurechnen («Saldo» 18/2021).
Die Swiss Life schreibt K-Geld, die Indexpartizipation hänge vom Marktzinsniveau ab. Da die Marktzinsen seit 2014 markant gefallen seien und damit deutlich tiefer liegen würden als zum Zeitpunkt der Offerte, habe sie den Anteil der Kunden an der positiven Indexentwicklung gesenkt.
Tipp: Wer langfristig an der Börse anlegen will, braucht dazu keine Versicherungslösung. Viel eher sollte man auf kostengünstige Indexfonds setzen.