Die Grundbuchämter sind in der Schweiz kantonal organisiert. Wer ins Grundbuch Einsicht nehmen will, muss aber nicht unbedingt ins Grundbuchamt. Die Daten können auch über die elektronischen Internetportale der Kantone oder über das vom Privatunternehmen Six Group betriebene Auskunftsportal Terravis abgefragt werden. 19 Kantone sind bereits an Terravis angeschlossen. Hinzukommen sollen auch die Kantone Basel-Stadt, Genf, Jura, Luzern, Neuenburg, Obwalden und Zürich.
«Massive Ausdehnung» der Zugriffsrechte stört Hauseigentümerverband
Am 1. Juli 2020 trat die angepasste Grundbuchverordnung in Kraft. Bis dahin hatten Behörden, Geometer, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Anwälte und Notare ohne Interessennachweis elektronischen Zugang zum Hauptbuch der Grundbuchämter. Es enthält neben Basisinformationen auch Angaben zu Grundpfand- oder Vorkaufsrechten. Notare konnten zudem auf Kaufverträge, Dienstbarkeitsverträge oder Scheidungskonventionen zugreifen. Neu haben auch Behörden, Geometer sowie deren Hilfspersonen Zugang zu diesen vertraulichen Daten.
Der Hauseigentümerverband Schweiz stört sich an dieser «massiven Ausdehnung» der Zugriffsrechte auf diese «sensiblen Daten». Er bezweifelt, dass die vorgesehenen Kontrollmechanismen der Kantone funktionieren. Verbandspräsident Hans Egloff erwirkte im Nationalrat zumindest, dass die Grundeigentümer ein Einsichtsrecht in die elektronischen Grundbuchabfragen durch Dritte der vergangenen zwei Jahre erhalten. So können sie überprüfen, ob alle Datenzugriffe zulässig waren. Das gilt ebenfalls seit dem 1. Juli 2020.
Für K-Geld machten vier Immobilienbesitzer aus vier Kantonen von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch. Sie sandten den Grundbuchämtern in Baden AG, Weinfelden TG, Heiden AR und Schaffhausen per E-Mail ein Auskunftsgesuch und verlangten die Protokolle aller Zugriffe der letzten zwei Jahre.
Die Auszüge trafen innert weniger Tage bei den Gesuchstellern ein. Einzig das Grundbuchamt Heiden brauchte mehr Zeit, da es erst seit Anfang Januar Zugang zu den Protokollen hat. Heiden verlangte 20 Franken für den Auszug. Bei den anderen Ämtern war er gratis.
Ergebnis der Auskünfte: Für die vergangenen zwei Jahre sind lediglich für das Grundstück im Kanton Thurgau Abfragen von Dritten via elektronische Portale protokolliert.Sechs Mal griff der amtliche Geometer und vier Mal die Stadt Bischofszell auf die Daten zu. In dieser Periode wurde die angrenzende Strasse aufgerissen, um neue Anschlussleitungen zu verlegen.
Findet ein Eigentümer bei einer Abfrage Hinweise darauf, dass jemand missbräuchlich Daten bezog, kann er beim Kanton eine Aufsichtsanzeige gegen den Datenbezüger einreichen.
Neue Grundbuchverordnung: So kommen Immobilienbesitzer zu den Zugriffsprotokollen
Behörden, Firmen, Notare und Berufsleute können im Grundbuch auf teilweise vertrauliche Daten zugreifen. Diese Zugriffe werden jedoch protokolliert und zwei Jahre gespeichert. Grundeigentümer haben das Recht, für ihr Grundstück einen Auszug dieser Protokolle zu verlangen.
Immobilienbesitzer müssen ein Gesuch beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich einreichen. Eine Begründung braucht es nicht. Gesuchsteller können auf Artikel 30 der Eidgenössischen Grundbuchverordnung verweisen, wo das Recht auf einen Auszug «ohne Interessennachweis» festgehalten ist.
Dem Gesuch sollte eine Kopie der Identitätskarte beiliegen. Um das Grundstück eindeutig zu identifizieren, ist die Grundstücknummer nötig. Wer sie nicht kennt, kann sie mit Hilfe der Karte auf der Eingangsseite von www.cadastre.ch herausfinden (Grundstücknummer oder eidgenössische Grundstückidentifikation Egrid verwenden). Das für das Grundstück zuständige Grundbuchamt und dessen Kontaktdaten findet man unter www.zbgr.ch ! Grundbuchämtersuche.