Wer sein Vermögen von einer Bank verwalten lässt, muss Vertrauen haben. Er überträgt der Bank wichtige Aufgaben, die sie ohne Rücksprache mit ihm ausführen kann. Die Bank ist frei, innerhalb gewisser Vorgaben Geldanlagen zu kaufen und zu verkaufen, Risiken zu erhöhen oder zu verringern – so oft und auf welcher Grundlage auch immer sie das für richtig hält.
Über Erfolg und Misserfolg der Arbeit der Bank informiert der Depotauszug, den die Kunden mindestens einmal jährlich erhalten. Zumindest dürften die Kunden erwarten, dass der Depotauszug transparent informiert. Immerhin zahlen sie der Bank stattliche Gebühren und zählen zu den besten Kunden. Die Informationen auf dem Depotauszug sind aber häufig dürftig.
K-Geld bat zehn Schweizer Banken, der Redaktion eine Vorlage für einen Depotauszug zu schicken. Lediglich drei Banken waren dazu bereit: die Aargauische Kantonalbank, die Migros-Bank und die Bank Valiant. Andere Institute wie die Berner Kantonalbank teilten mit: «Wir geben keine Vorlage der Vermögensverwaltung heraus.» K-Geld erhielt von Lesern weitere Depotauszüge, sodass trotzdem ein Vergleich möglich war (siehe Tabelle im PDF).
Der Depotauszug sollte unter anderem diese drei wichtigen Fragen beantworten: Handelt es sich bei den Renditeangaben um Brutto- oder um Nettorenditen? Werden die Gebühren für die Vermögensverwaltung separat ausgewiesen? Und informiert der Depotauszug auch über die Rendite eines Vergleichsindexes?
- Bruttorenditen: Diese entsprechen dem Vermögenswachstum vor Abzug der Gebühren für die Vermögensverwaltung. Weist eine Bank lediglich Bruttorenditen aus, erfährt der Kunde nicht, wie hoch die tatsächliche Rendite seines Vermögens war. Das ist die wichtigste Information für den Anleger. Die Depotauszüge der Aargauischen Kantonalbank, der Credit Suisse und der Migros-Bank weisen nur Bruttorenditen aus.
- Gebühren: Fehlen Angaben zur Höhe der Gebühren, weiss der Kunde nicht, was ihn die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum gekostet hat. Die Aargauische Kantonalbank, die Migros-Bank und die UBS informieren in den Depotauszügen nicht über die Höhe der Gebühren.
- Vergleichsindex: Er dient als Vergleichsbasis für die Wertentwicklung des Kundenvermögens. Sämtliche Banken arbeiten intern mit Vergleichsindizes, um den Erfolg ihrer Arbeit messen zu können. Keine der Banken im Vergleich informiert den Kunden auf dem Depotauszug standardmässig über die Rendite des Vergleichsindexes. Ohne diese Angaben kann der Kunde nicht beurteilen, ob die Bank gut arbeitete.
Die drei Banken, die nur Bruttorenditen ausweisen, äussern sich unterschiedlich zu ihrer Praxis. Die Aargauische Kantonalbank erklärt, sie unterscheide bei den Renditeangaben zwischen brutto/brutto und brutto: «Die Bruttowerte berücksichtigen die Hälfte der Vermögensverwaltungsgebühren.» Bei brutto/brutto seien alle Verwaltungsgebühren eingeschlossen – eine ver-wirrende Regelung. Die Migros-Bank schreibt: «Bei Bedarf wird die Nettorendite mit dem Kunden im jährlichen Performancegespräch besprochen.» Auch die Credit Suisse nimmt den Kunden in die Pflicht: «Auf Wunsch des Kunden kann die Nettorendite auf dem Depotauszug ausgewiesen werden.»
Zur fehlenden Gebührenabrechnung auf dem Depotauszug schreiben die Aargauische Kantonalbank, die Migros-Bank und die UBS, dass sie den Kunden eine separate Abrechnung über die Gebühren schicken würden. Übersichtlicher wäre es aber, diese Informationen direkt auf dem Depotauszug auszuweisen.
«In der Pauschalgebühr sind meist nicht alle Gebühren enthalten»
Zum fehlenden Vergleichsindex (Benchmark) schreibt etwa die Basler Kantonalbank: «Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden die Benchmarkdaten auf ihren Wunsch an.» Und Raiffeisen behauptet, der Performance-Ausweis eines Vergleichsindexes entspreche «keinem breiten Bedürfnis».
Alle von K-Geld untersuchten Depotauszüge betreffen Mandate, bei denen die Banken eine Pauschalgebühr belasten. Bei dieser Gebührenart zieht die Bank jährlich einen bestimmten Prozentsatz des angelegten Vermögens für die Kosten der Vermögensverwaltung ab. Andreas Fürer, Leiter Portfolio-Management beim VZ Vermögenszentrum, sagt: «Der Begriff Pauschalgebühr greift oft zu kurz. In der Regel sind nicht alle anfallenden Gebühren darin enthalten.»
Zusätzlich zur Pauschalgebühr können etwa folgende Kosten anfallen und die Rendite des Kundenvermögens schmälern: Produktgebühren, Fremdwährungsgebühren, Börsenabgaben, Mehrwertsteuern, Stempelabgaben, Gebühren beim Devisenwechsel, sonstige Handelsgebühren und Performance-Gebühren. Sie werden im Depotauszug in der Regel nicht ausgewiesen.
Vor allem die eingesetzten Anlageprodukte können mit hohen versteckten Gebühren belastet sein. Ein Beispiel sind Dachfonds. Das sind Anlagefonds, die ihrerseits in andere Fonds investieren. Auf allen Ebenen fallen Gebühren an. Viele Banken legen ihren Kunden ungefragt Dachfonds ins Depot.
Kickbacks gehören dem Kunden, sofern er im Vertrag nicht verzichtet
Geld verdienen können die Banken zudem durch das Einbehalten von Rückvergütungen, auch Retrozessionen oder Kickbacks genannt. Dazu zählen etwa Vertriebsentschädigungen und jährliche Bestandesprovisionen, welche die Banken von Anbietern erhalten, wenn sie deren Finanzprodukte verkaufen. Gemäss mehreren Gerichtsurteilen gehören Retrozessionen den Kunden. Viele Vermögensverwalter informieren diese vorgängig über Art und Höhe der Entschädigung. Verzichtet der Kunde darauf, gehen diese Erträge zur Bank. Dieses Vorgehen ist erlaubt. Einige Banken erwähnen die Rückvergütungen aber nur im Kleingedruckten, das der Kunde samt dem Auftrag zur Vermögensverwaltung akzeptiert.
Vermögensverwaltungskunden sollten mit ihrem Betreuer bei der Bank folgende Punkte ansprechen:
Die Bank soll dem Kunden jedes Jahr Depotauszüge mit Informationen zur Nettorendite, zu den Vermögensverwaltungsgebühren und zum Vergleichsindex liefern.
Wie sind Rückvergütungen geregelt? Wer nicht vertraglich darauf verzichtet hat, kann die Auszahlung verlangen. Rückvergütungen führen zu Interessenkonflikten, weil die Bank Kunden jene Produkte ins Depot legen kann, bei denen sie die höchsten Kickbacks kassiert. Das lässt sich vermeiden, wenn die Bank vertraglich keinen Anspruch auf dieses Geld hat.
Anleger sollten stets nach den Kosten der gekauften Produkte fragen und sich erklären lassen, weshalb diese gekauft wurden.
Wenn Banken die verlangten Informationen nicht liefern, ist es Zeit, die Bank zu wechseln – oder das Vermögen selber zu verwalten.
So verwalten Sie Ihr Vermögen selbst
K-Geld zeigt, wie man sein Vermögen ohne grosse Fachkenntnisse erfolgreich und günstig selbst verwalten kann – von der Herleitung der passenden Aufteilung auf die verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen und Immobilien bis zur Wahl der Anlageprodukte (K-Geld 3/2021).