Für Geld auf einem Sparkonto zahlte die Berner Kantonalbank im Mai 2008 noch 1,5 Prozent Zins. Bei der Postfinance gab es 1,25 Prozent Zins und bei der Credit Suisse immerhin 1 Prozent. Elf Jahre später sind die Sparzinsen im Keller: Bei der Berner Kantonalbank und der Postfinance wirft das Standardsparkonto nur noch 0,05 Prozent Zins ab, bei der Credit Suisse 0,01 Prozent. Das zeigt ein K-Geld-Vergleich der Zinssätze von 15 Banken (siehe Tabelle im PDF). Die UBS zahlt ab 1. Juni gar keinen Zins mehr auf normalen Sparkonten.
Es gibt aber generell kaum noch einen spürbaren Unterschied zwischen der Verzinsung des Geldes auf einem Sparkonto und einem Privatkonto. Dort liegt der Zinssatz meist bei null Prozent. Immerhin: Im Gegensatz zu den teuren Privatkonten sind Sparkonten fast immer gebührenfrei.
Bis zur Finanzkrise sahen die Unterschiede noch ganz anders aus, wie Untersuchungen der Hochschule Luzern bei 64 Banken zeigen: Im Oktober 2008 betrug die Zinsdifferenz zwischen Privat- und Sparkonten 0,71 Prozent, Ende Januar 2019 nur noch 0,036 Prozent (siehe Grafik im PDF). Das heisst: Aufs Jahr gerechnet gibt es für Fr. 10000.– im Durchschnitt noch Fr. 3.60 mehr Zins auf dem Sparkonto als auf dem Privatkonto. Mit aktuell Fr. 1.– Zins auf 10000 Franken fällt die Differenz bei Banken wie der Credit Suisse oder Valiant noch mickriger aus.
Kommt dazu: Auf Sparkonten kann man das Geld nicht so einfach abziehen wie auf einem Privatkonto. Diese Rückzugsbeschränkungen honorierten die Banken früher mit einem deutlich höheren Zins. Trotz den heutigen Tiefstzinssätzen lockerten die Banken die Bedingungen für Sparkonten aber nicht. Ganz im Gegenteil: Viele Banken verschärften die Rückzugsbeschränkungen sogar noch.
Seit 2015 schreibt die Finanzmarktaufsicht (Finma) den Banken vor, dass sie den Liquiditätsbedarf ihrer Kunden während 30 Tagen jederzeit decken müssen. Deshalb legte die Mehrzahl der 64 untersuchten Banken fest, dass Kunden innerhalb eines Monats nur noch 30000 Franken oder weniger vom Sparkonto abheben dürfen. Für höhere Rückzüge gilt eine Kündigungsfrist von mindestens 31 Tagen.
Spargeld-Rückzug: Wer Fristen nicht einhält, zahlt Strafgebühr
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist verlangen nun viele Banken auf dem Betrag, der die Limite überschreitet, eine Strafgebühr von 2 Prozent.
Besonders einschneidend sind die Rückzugsbedingungen im K-Geld-Vergleich von 15 Banken bei der Bank Cler. Hebt zum Beispiel ein Kunde für den Kauf eines Autos 30000 Franken aufs Mal von seinem Sparkonto ab, kommt ihn das teuer zu stehen. Pro Monat erlaubt die Bank Cler nach eigenen Angaben nur den Bezug von maximal 10000 Franken. Für die restlichen 20000 Franken muss der Kunde 2 Prozent zahlen, also 400 Franken. Diese hohe Gebühr steht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den 0,05 Prozent Zins, den die Bank zahlt.
Ebenfalls 2 Prozent Strafgebühr erheben etwa Luzerner und Berner Kantonalbank, Valiant oder die Raiffeisen-Gruppe. Grosszügiger sind Postfinance und ZKB: Bei der Postfinance können Kunden jederzeit bis zu 100000 Franken vom Sparkonto holen. Wer mehr abheben will und die dreimonatige Kündigungsfrist nicht beachtet, zahlt 1 Prozent Gebühr. Bei der ZKB darf man zwar nur maximal 10000 Franken aufs Mal vom Sparkonto abziehen. Dafür ist der aktuelle Strafzins mit 0,006 Prozent so niedrig, dass er kein Hindernis darstellt.
Trotz der schlechten Zinsen und Rückzugsbedingungen horten Kunden zurzeit rund 590 Milliarden Franken auf Sparkonten, so die Schweizerische Nationalbank. Finanzprofessor Andreas Dietrich von der Hochschule Luzern kommt nach seinen Untersuchungen zum Schluss: «In Anbetracht der verschärften Rückzugskonditionen und der sehr geringen Entschädigung für den Flexibilitätsverlust müsste man den Kunden empfehlen, ihr Geld auf das Privatkonto umzuschichten.»
Und welche Gründe führen die Banken an, weshalb jemand sein Geld auf dem Sparkonto lassen soll? Sie argumentieren, ein geringer Zins sei besser als gar keiner.