Kunden mit Hypotheken bei der Graubündner Kantonalbank (GKB) bekamen kürzlich einen Brief mit dem Titel «Gläubigerwechsel bei Register-Schuldbriefen». Darin informiert die Bank, dass der digitale Register-Schuldbrief der Hypothek auf die Firma Six Sis AG als neue Verwaltungstreuhänderin übertragen werde. Im Grundbuch werde darum künftig die Six und nicht mehr die Kantonalbank als Gläubigerin des Schuldbriefs geführt.
Gläubigerwechsel auch bei vielen anderen Banken
Die GKB dürfte nicht die einzige Bank sein, die ihren Kunden solch ein Schreiben schickt. Denn die Übertragung wird im grossen Stil durchgeführt, angestossen von der Schweizerischen Nationalbank und der Six Group. Letztere betreibt unter anderem die Schweizer Börse.
Wer eine Hypothek aufnimmt, schliesst mit der Bank einen Kreditvertrag. Als Absicherung der Darlehensgeberin dient ein Schuldbrief. Das bedeutet: Die Schuld wird ins Grundbuch eingetragen. Der Schuldbrief dient als Pfand. Wird der vereinbarte Zins nicht entrichtet oder das Darlehen nach Ablauf nicht zurückbezahlt, kann die Bank eine Betreibung auf Pfandverwertung einleiten. Dann wird das Haus versteigert, und die Bank erhält so das geschuldete Geld zurück. Schuldbriefe gibt es als Urkunde auf Papier oder immer häufiger ohne Urkunde als RegisterSchuldbrief. Das heisst: Der Schuldbrief ist digital im Grundbuch eingetragen.
Hypotheken als Sicherheit bei einer Bankenrettung
Warum der Gläubigerwechsel von der Graubündner Kantonalbank zur Six? Die Schweizerische Nationalbank konnte bisher in einem Krisenfall sogenannte systemrelevante Banken, die sich in finanzieller Schieflage befanden, schnell mit Krediten versorgen. Beispiel: Credit Suisse. Die Nationalbank will solche Darlehen künftig auch allen anderen Banken anbieten – aber nur gegen Hypotheken als Sicherheiten.
Jede Bank, die ihren Sitz in der Schweiz hat, kann sich dafür anmelden. Die Nationalbank prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine der Grundvoraussetzungen: Die Register-Schuldbriefe müssen treuhänderisch auf der digitalen Plattform Terravis der Six verwaltet werden. Momentan sind dort folgende Kreditinstitute dabei: Graubündner Kantonalbank, Hypothekarbank Lenzburg, Hypotheken-Zentrum (Vermögenszentrum), Hypo Vorarlberg Bank, Migros-Bank, PKB Privatbank, Raiffeisen-Banken, UBS, Valiant Bank, ZKB.
Für die Hypothekarkunden ändert sich wenig: Trotz Gläubigerwechsel im Grundbuch bleibt der Kreditvertrag zwischen Kunde und Bank bestehen. Die Rechte und Pflichten der Hauseigentümer und der Bank bleiben die gleichen. Die Verträge zwischen den Banken und der Six schliessen eine Weiterverpfändung, Belehnung oder sonstige Zweckentfremdung der Register-Schuldbriefe durch die Six aus. Überweist jemand fälschlicherweise Amortisationszahlungen an die Six statt an die Bank, muss die Six diese Zahlungen an die Bank weiterleiten. Die Six betreibt die Plattform Terravis in ihren zwei eigenen Rechenzentren in der Schweiz – die Daten wandern also nicht auf ausländische Computer.
Digitalisierung von Papier- Schuldbriefen nicht Pflicht
Hypothekarkunden können nach wie vor mit Schuldbriefen in Papierform handeln. Es gibt keinen Zwang, auf digitale Register-Schuldbriefe umzusatteln. Diese haben aber gegenüber der Papierurkunde Vorteile: Sie sind oft billiger, wie ein Preisvergleich vor fünf Jahren zeigte («Saldo» 16/2019), und können nicht verloren gehen.
Es kommt immer wieder vor, dass ein Papier-Schuldbrief nicht mehr auffindbar ist – etwa nach dem Tod eines Wohneigentümers. Es folgt ein kostspieliges Verfahren, um den Schuldbrief für kraftlos zu erklären.
Papier-Schuldbriefe in Register-Schuldbriefe umwandeln
Hypothekarschuldner können Papier-Schuldbriefe unkompliziert in Register-Schuldbriefe umwandeln. Das ist mit einer schriftlichen Erklärung ans Grundbuchamt möglich. Die Kosten betragen in der Regel zwischen 50 und 100 Franken. Wer im Besitz eines Papier-Schuldbriefs ist, der vor 2012 ausgestellt wurde, kann ihn ohne Notar in einen Register-Schuldbrief umwandeln. Damit spart man sich diese Kosten.