Ein feuer- und einbruchsicherer Tresor hat seinen Preis: Mit 4000 bis 10 000 Franken – inklusive Transport und Montage – müssen Private für einen Tresor im Eigenheim rechnen.
Wer solche Kosten scheut und zum Beispiel Schmuck, Goldvreneli und wichtige Dokumente trotzdem sicher aufbewahren will, mietet ein Bankschliessfach.
Der Vorteil des Schrankfachs gegenüber dem Tresor zu Hause: Eine Bank bietet einen viel höheren Diebstahlschutz. Auch wenn eine Bank in Konkurs geht, hat die Kundschaft keinen Verlust zu befürchten. Denn der Inhalt des Schliessfachs ist Eigentum des Mieters und bleibt daher unangetastet.
Ohne Bankkonto gibt es auch kein Schliessfach
K-Geld hat die Preise für Schliessfächer sowie die Geschäftsbedingungen bei sieben Finanzinstituten verglichen. Wo es keine einheitlichen Preis- und Grössennormen für alle Filialen gab, wurden die Preise am Hauptsitz der Bank aufgeführt (siehe Tabelle im pdf-Artikel).
Die Resultate der Stichprobe: Bei allen Banken muss die Kundin bzw. der Kunde ein Bankkonto haben, um ein Schliessfach mieten zu können. Erfreulich ist, dass weder Eröffnungs- noch Schliessungsgebühren anfallen.
Das Problem, wenn man ausserhalb der Ballungszentren wohnt: Keine der befragten Banken hat in allen ihren Filialen Schliessfächer im Angebot. Mieter müssen ihre Wertsachen daher im schlechtesten Fall bei einer weit entfernten Niederlassung deponieren.
Das kleinste Fach kostet zwischen 55 und 108 Franken. Ein solcher Safe eignet sich fürs Aufbewahren von Dokumenten und etwas Schmuck. Die grössten Schränke kosten mehrere 100 bis 3240 Franken (siehe Tabelle pdf-Artikel).
Wobei die Tarife und Dimensionen teils unterschiedlich sind – je nach Niederlassung und Region. Wer voluminöse Wertgegenstände wie Bilder aufbewahren will, kann einen begehbaren Safe mieten. Solche Übergrössen haben aber ihren Preis. Für einen Schrank mit 4 m2 Grundfläche zahlt man am ZKB-Hauptsitz in Zürich pro Jahr 5940 Franken.
Safeschlüssel weg? Das kann teuer werden
Die Eröffnung eines Schliessfachs funktioniert überall gleich: Der zukünftige Mieter muss persönlich am Schalter der Bank erscheinen und sich ausweisen, falls er nicht schon Kunde ist. Danach muss er den Mietvertrag und allenfalls eine Vollmacht unterschreiben und in der Regel die erste Jahresmiete begleichen.
Die Miete wird danach jeweils jährlich dem Konto belastet. Der Vertrag verlängert sich automatisch weiter, falls man ihn nicht kündigt. Wer ihn vorzeitig auflöst, bekommt seine für die Vertragsperiode bereits entrichtete Gebühr nicht mehr zurück.
Je nach Bank erhält man für den Safezugang einen oder zwei Schlüssel. Geht ein Schlüssel verloren oder wird er gestohlen, muss der Kunde dafür geradestehen. Meist werden ihm die effektiven Schlosserkosten belastet – sie können mehrere Hundert Franken betragen.
Für den Zugang zum Schliessfach gelten strikte Regeln: Jeder Besuch wird in einem Protokoll festgehalten. Dafür berechnet keine der befragten Banken etwas, aber man kommt nur während der Öffnungszeiten an sein Fach.
Der Kunde wird bei einer Visite jeweils von einem Bankmitarbeiter begleitet. Dieser zieht sich nach dem Öffnen des Fachs zurück und weist dem Kunden einen Tisch oder einen kleinen Raum zu, wo er den Inhalt des Schliessfachs in aller Ruhe und Diskretion einsehen kann.
Inhalt versichern ist Sache der Safemieter
Die Bank kennt den Inhalt des Schliessfachs nicht. Es darf aber nicht alles ins Fach gelegt werden: Gefährliche und schädliche Gegenstände wie Sprengstoffe oder Schusswaffen und Dinge, deren Besitz verboten ist – zum Beispiel Drogen – sind bei allen Banken verboten.
Sie behalten sich in ihren Mietverträgen daher das Recht vor, den Inhalt des Fachs in Anwesenheit des Kunden oder seines Mandanten auf solche verbotene Gegenstände zu prüfen. Da der Inhalt des Fachs dem Kunden gehört, muss er ihn auch selber versichern.
Die Banken beschränken ihre Verantwortung auf Grobfahrlässigkeit. Sie haften gegenüber dem Kunden somit nur, wenn sie selber grob fahrlässig gehandelt haben sollten. Deswegen müssen sie die Überwachung, die Sicherheit und das Verschliessen der Safes gewährleisten.
Wenn die Bank all diese Vorsichtsmassnahmen getroffen hat, wird sie ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzen und kann folglich nicht verantwortlich gemacht werden – das gilt sogar im Fall eines Diebstahls.
Schäden durch Feuchtigkeit: Bank haftet nicht
Ausserdem ist die Bank auch nicht verantwortlich für die Beschädigung eines Schliessfachinhalts aufgrund «atmosphärischer Phänomene» – also Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Trockenheit und ähnlicher Ursachen. Ebenso wenig haftet sie bei höherer Gewalt.