Wer als Bauherr auftritt, muss vom ersten Tag an nicht nur die Handwerker im Auge behalten, sondern auch die Policen. Zentral ist dabei eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Denn als Bauherr haftet man für Sach- und Personenschäden, die Dritte erleiden. Das können Nachbarn beziehungsweise deren Gebäude sein. Es kann aber auch Passanten treffen. Und auch für Schädigungen der Umwelt muss der Bauherr geradestehen. Solche Schäden können im Extremfall in die Millionen gehen. Mit der freiwilligen Bauherrenhaftpflichtversicherung kann man sich dagegen für wenige Hundert Franken pro Jahr absichern: Bei der Mobiliar kostet dieser Versicherungsschutz für die ganze Bauzeit zum Beispiel 462 Franken.
Doch auch am Haus selbst können während des Baus teure Schäden entstehen. Sind Feuer und Naturereignisse die Ursache, schützt die meist obligatorische Gebäudeversicherung, die schon zu Beginn der Bauphase abgeschlossen werden muss.
Während des Baus drohen viele Beschädigungen
Doch es drohen noch andere Beschädigungen, die nicht unter Feuer oder Elementar fallen. Es lohnt sich, diese in Ergänzung zur «offiziellen» Gebäudeversicherung ebenfalls abzudecken – mit einer sogenannten Bauwesenversicherung. Die Tabelle zeigt: Dieser Versicherungsschutz kostet 567 (Mobiliar) bis 1013 Franken (Vaudoise) Franken.
Das sind typische Unfälle bzw. Vorfälle, die über die Grunddeckung der Bauwesenversicherung gedeckt sind – immer unter der Voraussetzung, dass nicht die Haftpflichtversicherung eines beteiligten Bauunternehmens einspringen muss:
- Heftige Regenfälle führen plötzlich zu einem Erdrutsch, der die Baugrube beschädigt.
- Ein Loch im Flachdach oder eine undichte Leitung führen zu einem Wasserschaden.
- Ein einstürzendes Gerüst beschädigt die eigene Fassade.
- Eine Decke stürzt ein und es ist unklar, wer an diesem Pfusch schuld ist.
- Die bereits montierte Küche oder schon installierte Sanitäreinrichtungen werden über Nacht geklaut.
- Baumaschinen werden fehlerhaft bedient.
- Fremde richten Vandalenschäden an.
Solche Schäden übernimmt die Bauwesenversicherung – inklusive die jeweils anfallenden Aufräumungs-, Entsorgungs und Wiederaufbaukosten. Es kann sogar sein, dass die Bank, die den Bau finanziert, den Abschluss einer solchen Versicherung verlangt.
Nötige Zusatzdeckungen vor Abschluss genau abklären
Bauherren sollten allerdings die Versicherungsbedingungen genau studieren und sich vom Architekten beraten lassen. Oft sind nämlich in der Grundversicherung einzelne Risiken nicht enthalten, die nicht zum eigentlichen Gebäude gehören, die aber dennoch Folgekosten haben können. In der Prämientabelle findet sich deshalb noch die Spalte «Zusatzdeckung für besondere Risiken». Unter diesem Titel kann man beispielsweise auch noch Schäden an Gerüst- und Schalungsmaterial versichern, dazu Hilfsbauten und Abschrankungen.
Auch Baumaschinen kann man zusätzlich versichern – etwa für den Fall, dass eine einstürzende Betondecke die teure Standsäge des Schreiners beschädigt. Versicherbar sind auch Kosten, die entstehen, wenn die Baugrube einstürzt oder eine Böschung abrutscht und wiederhergestellt werden muss.
Ins gleiche Kapitel fällt bei Umbauten eine bestehende Wand, die an sich nicht zum Umbau gehört, aber dennoch beschädigt wird. In diesem Fall sind auch Geräte im Nebenraum versichert, falls die bestehende Wand einstürzt und diese beschädigt.
Prämien: Die Kosten für die Bauwesenversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Einmalprämie (für die ganze Bauzeit) für ein Neubau-Einfamilienhaus in Bern mit 3 Geschossen, Bausumme 750 000 Franken, guter trockener Baugrund (leicht geneigt), nicht angebaut, keine besonderen Gefahren, konventionelle Baumethode. Bei der Haftpflicht beträgt die Versicherungssumme 5 Millionen Franken mit einem Selbstbehalt von 1000 Franken. Angaben in Franken, inklusive 5 % Stempelabgabe.
Tipps: Darauf muss man bei einer Bauwesenversicherung achten
- Die Bauwesenversicherung bietet dem Bauherrn die Gewissheit, dass er seinen Traum selbst bei Schadenfällen ohne Mehrkosten und ohne grössere zeitliche Verzögerungen realisieren kann. Diese «Kaskoversicherung» des Bauwerks ist also empfehlenswert, weil sie nach einem Schadensfall die Fortführung des Bauvorhabens sicherstellt.
- Achten Sie darauf, dass bei Ihrer Bauwesenversicherung die Bevorschussung inbegriffen ist. Bei vielen Schäden dauert es lange, bis der Schuldige und seine genaue Haftung eruiert sind. Die Bauwesenversicherung bevorschusst nun die Schadenbehebung, sodass ohne Verzögerung weitergebaut werden kann.
- Vereinbaren Sie genau, welche Sachen und Kosten versichert sein sollen. Die Versicherungsgesellschaften haben teils mehrere Paketlösungen im Angebot. So können Sie sogar Kratzer auf Verglasungen versichern oder die Mehrkosten für Überzeit. Oder Mietzinsausfälle wegen Bauverzögerungen.
- Bauherren von grösseren Liegenschaften oder Mehrfamilienhäusern können die Prämie für die Bauwesenversicherung den beteiligten Handwerkern anteilsmässig verrechnen. Denn sie deckt auch Eigenschäden des Handwerkers, die dieser nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung gedeckt hat. Beispiel: Der Sanitär-Installateur lässt eine Rohrzange in die soeben installierte Badewanne fallen.
- Bauherren können die Bauwesendeckung selber abschliessen oder ihren Architekten bitten, dies zu regeln.
- In Kantonen, in denen die Feuer- und Elementarversicherung nicht vorgeschrieben ist (Genf, Tessin, Wallis sowie teilweise Appenzell Innerrhoden), sollten Sie darauf achten, dass Feuer- und Elementarschäden in der Bauwesendeckung eingeschlossen sind.
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