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Vorfälligkeit. Wer eine Hypothek vorzeitig kündigt, muss dem Kreditgeber meist eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das kann leicht mehrere Tausend Franken kosten. Denn die meisten Kreditgeber verlangen in einem solchen Fall den ganzen vereinbarten Zins, der Ihnen bis zum Ende der abgemachten Laufzeit entgeht, sowie teilweise noch zusätzliche Gebühren für angeblichen administrativen Aufwand.
Eine Umfrage von K-Geld bei 35 Banken, Versicherern, Pensionskassen und Internetportalen zeigt: Es gibt Ausnahmen. So verlangt der Versicherer Swiss Life die Vorfälligkeitsentschädigung nicht, falls der Kunde die Immobilie verkauft und deshalb die Hypothek vorzeitig kündigt. Bedingung: Der Käufer darf nicht zur Familie – Ehegatte oder Verwandtschaft bis zum 5. Grad – gehören.
Noch weiter geht die Aargauische Pensionskasse APK: Sie fordert grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung beim vorzeitigen Ausstieg wegen Verkaufs der Immobilie. Die Glarner Kantonalbank verlangt in einem solchen Fall lediglich pauschal 1250 Franken.
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