Bruno Benaglio aus Zürich staunte nicht schlecht, als Anfang Februar ein junger Mann vor ihm stand. Er hatte einen unterzeichneten Arbeitsvertrag mit einer DBI Immobilien AG in der Hand. Die DBI ist eine Zuger Gesellschaft, über die Bruno Benaglio das Vermögen seines berühmten Sohnes und Spitzenfussballers Diego Benaglio verwaltet.
Nur: Die DBI hatte gar keine Stelle zu vergeben. Cyberkriminelle hatten unter dem Namen der DBI eine täuschend echt gemachte Website erstellt (siehe Abbildung), über die angeblich Wohnungen und Häuser vermietet oder verkauft werden. Dort konnte man sich auch für einen lukrativen Nebenjob als «Regionalvertreter» bewerben. Honorar: 2400 Franken monatlich. Dafür soll man ein Privatkonto eröffnen und mehrmals wöchentlich Provisionen und Anzahlungen transferieren – oder auch mal Dokumente per Post oder E-Mail weiterleiten.
Berufliche Qualifikationen werden keine verlangt. Alles, was man wissen muss, werde einem vorgängig beigebracht oder man lerne es bei der Tätigkeit.
Bruno Benaglio erstattete unverzüglich Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Zug ermittelt. Spuren führen in die Ukraine und nach Russland. Bei den Staatsanwaltschaften von Basel, Bern, Schwyz und Zürich laufen die gleichen Untersuchungen. Benaglios DBI ist nicht die einzige betroffene Immobiliengesellschaft. Gleiche Websites lauten auf mindestens ein Dutzend weitere Schweizer Firmen. Auch die Verträge sehen gleich aus. Einzig Briefkopf, Logo und Unterschrift ändern jeweils.
Im Visier der Betrüger sind vor allem Arbeitslose, IV-Bezüger, Migranten oder mittellose Studenten, die dringend auf einen Job angewiesen wären. Wie etwa Irfan S. Der Basler mit albanischen Wurzeln wollte sich mit dem Nebenjob sein Studium an der Fachhochschule verdienen. Gefunden hatte er den Link zur betrügerischen Website im letzten Dezember auf der Nebenjobbörse Indeed.ch.
Er blieb skeptisch. «Es kam mir seltsam vor, dass ich nebst dem Arbeitsvertrag eine Passkopie und viele Details zu meiner Person per E-Mail senden sollte, aber niemand mit mir ein persönliches Gespräch führen wollte.»
Ähnliche Zweifel kamen Ernst B. aus Olten: Der Langzeitarbeitslose hatte im vergangenen Februar auf Privatmarkt.ch ein Gratisinserat zur Stellensuche platziert. «Kurz darauf wurde ich angemailt und erhielt gleich einen Arbeitsvertrag, den ich nur noch ausfüllen sollte.»
Wer mit den Betrügern zusammenarbeitet, riskiert eine Strafe
Warnung: Wer sich auf eine Zusammenarbeit mit den Betrügern einlässt, riskiert eine Bestrafung. Denn die Privatkonten werden genutzt, um kriminelle Gelder vor allem aus Drogen- und Menschenhandel zu waschen. Und wer sich als «Geldesel» missbrauchen lässt, kann sich nur beschränkt darauf berufen, dass er von nichts gewusst habe. Die Gerichte gehen davon aus, dass man ein Mindestmass an Vorsicht walten lässt, bevor man sich einstellen lässt. Man sollte sich zum Beispiel erkundigen, wer hinter dem Stellenangebot steckt, und auch ein persönliches Gespräch verlangen.
Dies musste auch der Aargauer D. S. feststellen, der sich zwar erkundigte, dann aber trotz Zweifeln den Vertrag unterschrieb und ein Konto eröffnete. Die Bank stoppte bereits seine erste Überweisung. Er wurde zu 1000 Franken Busse wegen versuchter Geldwäscherei verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte die Busse.
Ähnlich liegt der Fall einer 27-Jährigen. Sie reagierte auf ein angebliches Inserat der Bellis Immobilien AG und schickte in der Folge Gelder nach Russland weiter. Das Bezirksgericht Uster verurteilte sie im März 2017 zu einer Geldstrafe von 2700 Franken. Sie wird den Fall an die nächsthöhere Gerichtsinstanz weiterziehen.