Die 62-jährige Sandra Elmer (Name geändert) aus Freiburg weiss, dass sie mit einem gestaffelten Bezug ihres Altersguthabens Steuern sparen kann. Darum spart sie ihre private Vorsorge in drei Töpfen an. Bei der UBS hat sie ein 3a-Fondsdepot im Wert von 82000 Franken, weitere 45000 Franken auf einem 3a-Konto bei Raiffeisen und noch ein 3a-Konto bei der UBS. In dieser Reihenfolge wollte sie das Geld bis zu ihrer Pensionierung mit 64 in den Jahren 2021, 2022 und 2023 beziehen. Doch ihr Plan ging nicht auf – wegen einer verpassten Frist.
Elmer brachte den Auszahlungsantrag für das UBS-Fondsdepot am Montag, 29. November, in die UBS-Filiale in Freiburg. Sie wollte sicherstellen, dass der erste Bezug noch im Jahr 2021 stattfände und nicht durch die Dezemberfesttage verzögert würde. Doch in der Filiale hiess es, der Antrag komme zu spät. Er hätte bis zum 26. November eingereicht werden müssen.
Elmer war irritiert. Auf dem Auszahlungsantrag der Fisca Vorsorgestiftung der UBS AG ist zu lesen: «Ab Posteingang kann die Bearbeitungszeit bis zu 20 Arbeitstage betragen.» Elmer dachte daher, sie hätte gar bis am 1. Dezember Zeit, um den Bezug zu veranlassen. Problem: Die 20 Arbeitstage gelten für das Saldieren des Fisca Vorsorgekontos, aber nicht fürs 3a-Fondsdepot. Hier ist die Kündigungsfrist im Kleingedruckten nicht geregelt. Elmers Antrag auf Auszahlung wäre also rechtzeitig gewesen.
Bei der Stiftung der Raiffeisenbanken beträgt die Kündigungsfrist für 3a-Guthaben 31 Tage. Darum ging Elmer nach der Ablehnung der UBS am gleichen Tag zu Raiffeisen. Die Freiburgerin konnte ihre 45000 Franken im Jahr 2021 noch beziehen – und zahlte somit 2164 Franken weniger Steuern, als wenn beide Vorsorgeguthaben erst 2022 ausbezahlt worden wären. Hätte Elmer bei Raiffeisen statt eines Kontos einen Vorsorgefonds gehabt, wäre die Staffelung ebenfalls gescheitert. Grund: Der Verkaufsauftrag für Vorsorgefonds müsse spätestens drei Bankwerktage vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Bank eingehen, sagt Raiffeisen.
Laut Siro Imber vom Verein Vorsorge Schweiz kommt es bei Auszahlungen von Altersguthaben nicht selten zu Verzögerungen, weil nicht alle nötigen Dokumente vorhanden seien. So braucht es auch eine Ausweiskopie und bei Verheirateten die Unterschrift des Ehegatten auf dem Auszahlungsantrag.
Bei rechtzeitigem Antrag haftet im Schadenfall die Vorsorgestiftung
Gelingt die Auszahlung im gewünschten Jahr nicht, obwohl sie rechtzeitig beantragt wurde, haftet die Vorsorgestiftung für entgangene Steuervorteile. «Bei gegebenen Haftungsvoraussetzungen zahlt die Stiftung Ersatz für weitergehenden Schaden», bestätigt etwa die Rendita Vorsorgestiftung.
Tipp: Bei Altersguthaben spätestens Anfang November im Vertrag mit der Vorsorgestiftung prüfen, wie die Auszahlungsfristen genau geregelt sind.