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Nein. US-Bürger bleiben in den USA steuerpflichtig, egal, wo auf der Welt sie leben. Die US-Steuerpflicht erstreckt sich sogar noch auf weitere Gruppen: So kann es ausreichen, dass sich jemand längere Zeit auch in den USA aufgehalten hat oder Wertpapiere von amerikanischen Gesellschaften hält, um dort steuerpflichtig zu werden. Immerhin: Steuern, die Sie in der Schweiz zahlen, werden Ihnen an die US-Steuern angerechnet.
Gewisse Einkünfte aus amerikanischen Quellen unterliegen ausschliesslich der US-Besteuerung. Das gilt – wie üblich − für Immobilien, die im jeweiligen Standortland zu versteuern sind. In der Schweiz sind sie zwar als Vermögen anzugeben und der Ertrag daraus (Mietzins oder Eigenmietwert) als Einkommen zu deklarieren. Das dient aber nur zur Bestimmung des Steuersatzes (K-Geld 2/2018). Die in den USA entrichtete Quellensteuer auf Dividenden und Zinserträge kann teilweise zurückgefordert werden. Der verbleibende Nettoertrag ist in der Schweiz steuerpflichtig.
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