Inhalt
K-Geld 03/2023
31.05.2023
Nein. Wenn Sie vom Mieter eine Kaution von beispielsweise drei Monatsmieten verlangen und vor dem Abschluss des Mietvertrages eine Bonitätsabklärung machen, sollten keine Mietzinszausfälle vorkommen. Denn bei ausstehenden Mietzinsen können Sie nach einer Mahnung innert 30 Tagen kündigen. Verlangen Sie vom Mieter aber, dass er eine Privathaftpflichtversicherung abschliesst. Diese würde dann vom Mieter verursachte Schäden decken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden