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08.12.2015
K-Geld berichtete, dass das Vergleichsportal Comparis Wohnungsangebote im Internet ohne Wissen und ohne Zustimmung des Inserenten kopiert und die Liegenschaften mit fragwürdigen Schulnoten bewertet (Ausgabe 4/2015). K-Geld beschrieb auch, wie man sich rechtlich gegen die Praxis von Comparis wehren kann. Kürzlich meldete der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) unter dem Titel «HEV-Etappensieg», Comparis habe eingelenkt. Mit einer Begründung könnten Wohnungsinserenten die Note löschen lassen.
K-Geld fragte Comparis nach den genauen Voraussetzungen für die Löschung. Die Antwort von Comparis:
Inserenten müssen sich per Ausweiskopie und Grundbuchauszug als Immobilien-Eigentümer identifizieren.
Sie müssen schriftlich die Löschung genau bezeichneter Daten verlangen.
Sie müssen mit Bildern belegen, dass die Comparis-Note nicht der Realität entspricht. Seesicht, der Ausbaustandard oder ein sehr grosser Garten könnten solche Belege sein.
Diese Hürden sind rechtlich nicht begründbar und schikanös: Rechtlich genügt es nachzuweisen, dass derjenige, der die Löschung verlangt, das Originalinserat aufgegeben hat. Und die Beweislast ist umgekehrt: Comparis müsste im Streitfall belegen, dass die vergebene Note richtig ist. Und nicht der Inserent, dass die Note nicht der Realität entspricht.
Übrigens: Comparis entscheidet selbst, ob die Note nach Eingang des Löschungsantrags gelöscht wird. Eine Garantie dafür gibt es nicht. Jeder Fall werde einzeln geprüft.
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