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Kunden der Credit Suisse (CS) erhielten Anfang August einen Brief der Grossbank. Darin stand: «Gerne überführen wir Ihr Basic Banking Paket Ende September in ein CSX-Konto.» Der Wechsel des Kontos erfolgt, ohne dass die Bank die Kunden vorher angefragt hat, ob sie damit einverstanden seien. Die CS sagt nicht, wie viele Kunden den Brief erhielten. Er sei Leuten geschickt worden, bei denen «ein Wechsel auf CSX aufgrund ihres bisherigen Kundenverhaltens Sinn machte».
Verschiedene Leser erkundigten sich bei K-Geld, was sie gegen diese Zwangsumteilung auf digitales Banking über die Handy-App unternehmen können. Die Antwort ist einfach: Gegen den Willen des Kunden ist die Vertragsänderung nicht möglich. Er kann also den Wechsel auf elektronisches Banking ablehnen.
Auf Anfrage von K-Geld erklärt die Credit Suisse: «Kunden, die ihre bestehende Kontolösung weiterführen möchten, sollten dies der Bank bis zum 16. September 2021 schriftlich, telefonisch oder per Internet mitteilen.» Rechtlich ist klar: Wer diese Frist verpasst, kann auch nachher noch auf dem bisherigen Vertrag beharren.
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