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27.10.2020
Ja. In der Verordnung über die Wohneigentumsförderung heisst es tatsächlich, dass eine Bescheinigung über den entrichteten Steuerbetrag nötig ist. Das ist eine Voraussetzung für eine Rückerstattung. Wenn Sie die Rechnung nicht mehr finden, kann die Rückerstattung trotzdem erfolgen, sofern das Gemeindesteueramt aufgrund eigener Aufzeichnungen feststellt, dass Sie den Steuerbetrag bezahlten. Möglicherweise hat Ihre Gemeinde die Steuerunterlagen von 1997 noch archiviert. Sie haben jedenfalls das Recht, die noch vorhandenen Akten einzusehen.
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