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Ja. Wenn Sie die UBS beauftragen, die ausgeführte Zahlung rückgängig zu machen, belastet Ihnen die Bank ihren Aufwand. Sie muss das Geld beim Begünstigten zurückzufordern und den Betrag zurückbuchen. Dafür verlangt die Bank laut Gebührenreglement 30 Franken.
Günstiger fahren Sie, wenn Sie das Geld bei der Kreditkartenfirma selber zurückfordern. Erteilen Sie der Kartenfirma per Brief den Auftrag, das zu viel bezahlte Geld zurückzuerstatten.
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