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K-Geld 05/2019
23.10.2019
Ja, sofern das im Reglement der Kasse so festgelegt ist oder vom Stiftungsrat so beschlossen und den Versicherten mitgeteilt wurde. Diese Berechnungsart ist allerdings bei Pensionskassen nicht verbreitet. Üblicherweise gilt als Berechnungsbasis der aktuelle Umwandlungssatz für 65-Jährige zum Zeitpunkt der Pensionierung minus die Abzüge für die Frühpensionierung. Das sind in der Regel 0,15 bis 0,2 Prozentpunkte pro Frühpensionierungsjahr.
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