Inhalt
Ja, die Postfinance darf die Entschädigungen durch Dritte behalten. Gemäss Gesetz haben die Kunden zwar Anspruch auf die Weiterleitung der Retrozessionen ihrer Bank. Banken dürfen die Retrozessionen aber behalten, wenn die Kunden im Vertrag ausdrücklich darauf verzichtet haben und den Kunden zum Voraus die ungefähre Höhe der Retrozessionen bekannt gegeben wurde. Aus Ihren Vertragsunterlagen geht hervor, dass Sie bei der Postfinance auf die Ablieferung der Vertriebsentschädigungen verzichtet haben.
Auch die Bandbreiten der Entschädigungen wurden Ihnen zur Kenntnis gebracht. Allerdings: Eine Bandbreite von 0 bis 1,6 Prozent ist wenig aussagekräftig. Für Sie wäre es interessant, zu erfahren, wie viel die Postfinance mit Ihren Anlagen effektiv an Retrozessionen eingenommen hat. Sie können dazu bei der Postbank kostenlos Auskunft verlangen. Eine Vorlage für ein Auskunftsbegehren finden Sie hier.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden