Inhalt
K-Geld 04/2023
30.08.2023
Nein, Sie dürfen Ihr 3a-Geld nicht für Hausrenovationen beziehen, wenn Sie nicht im Grundbuch als Miteigentümer der Liegenschaft eingetragen sind. Den vorzeitigen Bezug von 3a-Geldern im Rahmen der Wohneigentumsförderung dürfen nur selbstbewohnende Eigentümer vornehmen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden