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K-Geld 06/2024
04.12.2024
Ja. Auch im Jahr der Pensionierung gilt die übliche Regelung zum Maximalbetrag der Säule 3a. Somit dürfen Sie 2025 den vollen Betrag von 7258 Franken einzahlen. Wichtig: Dies müssen Sie tun, solange Sie noch arbeiten.
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