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Ja. Benutzen Sie dazu einfach die Zahlungsangaben beziehungsweise Einzahlungsscheine, die Ihre Töchter erhalten haben. Der 3a-Stiftung ist es egal, wer auf das 3a-Konto einzahlt.
Beachten Sie dabei die geltenden Einzahlungslimiten. Aktuell sind das 6768 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Bei Erwerbstätigen ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal jedoch 33840 Franken.
Achtung: Den Steuerabzug für die Einzahlung können nur die Inhaberinnen der 3.-Säule-Konten machen – nicht Sie als Einzahler. Dadurch wird Ihre Einzahlung zum doppelten Geschenk für Ihre Töchter.
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