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K-Geld 02/2021
31.03.2021
Nein, Sie können Guthaben vom 3a-Konto erst beziehen, wenn Sie 60 Jahre alt sind. Sonst sieht das Gesetz einen Vorbezug von 3a-Geldern nur vor für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, bei einer Auswanderung, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie bei Invalidität und Tod.
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