Inhalt
Ja. Teilbezüge für die Amortisation von Wohneigentum sind nur bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter möglich. Das heisst: bei Frauen bis Alter 59, bei Männern bis 60. Anschliessend kann man nur noch das gesamte Guthaben des Freizügigkeitskontos auf einmal beziehen.
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