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Ja. Sie dürfen bei den Staatssteuern und der direkten Bundessteuer alle Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen abziehen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz in der Schweiz hat und wegen ihres öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecks von der Steuerpflicht befreit ist. Die kantonalen Steuerämter listen gemeinnützige Organisationen auf, die in ihrem Kanton den Sitz haben. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat ihren Sitz in Bern, deshalb finden Sie sie auf der dortigen Liste. Der Kanton Luzern stellt eine Excel-Datei zur Verfügung, in der auch gemeinnützige Organisationen anderer Kantone aufgelistet sind – zu finden auf Steuern.lu.ch } Juristische Personen } Steuerbefreiung } Steuerbefreite Institutionen. hl
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Darf ich den Gönnerbeitrag abziehen?
Ich wohne auch im Kanton Zürich und möchte den jährlichen Gönnerbeitrag für die Rega und die Schweizer Paraplegiker Stiftung in der Steuererklärung abziehen. Ist das erlaubt? Und wie sieht es mit sonstiger Gönnerbeiträge aus?»