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30.07.2019
Ja, sofern Sie die gesamte Summe eines aufgelösten Kontos einbringen. Nicht erlaubt ist hingegen der Transfer von Teilbeträgen eines Kontos. Beachten Sie: Beim Bezug des 3a-Geldes zahlen Sie möglicherweise höhere Steuern, wenn Sie die Konten zusammenlegen. Steuerlich vorteilhafter ist es in der Regel, die 3a-Konten in verschiedenen Jahren aufzulösen. Denn je geringer der Betrag, desto tiefer die Steuer.
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