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Ja. Es ist üblich, dass sich Bankenvertreter bei Gesprächen mit Kunden Notizen machen. Dies kann helfen, Sie bezüglich Anlagen zu beraten. Wenn Sie nicht wollen, dass persönliche Informationen gespeichert werden, sollten Sie dies klar zum Ausdruck bringen und sich schriftlich bestätigen lassen. Sie haben jederzeit das Recht, die Gesprächsnotizen des Bankberaters einzusehen.
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